Liebich soll ausgeliefert werden

von Redaktion

Verurteilte Rechtsextremistin (55) kann noch Beschwerde einlegen

Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt. © Schmidt/dpa

Pilsen – Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen angeordnet. Liebich hat nun einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig.

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen und war untergetaucht.

Nach monatelanger Fahndung war Liebich am 9. April im tschechischen Schönbach festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in vorläufiger Auslieferungshaft in Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart.

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