Friedrich Merz (CDU) © dpa
Berlin – Ein Facebook-Nutzer ist wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegenüber dem „Tagesspiegel“ erließ das Amtsgericht Öhringen auf ihren Antrag hin einen Strafbefehl über 30 Tagessätze. Der Strafbefehl sei rechtskräftig. Auslöser des Verfahrens war Kritik an einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres. Die örtliche Polizei hatte laut eigenen Angaben auf Facebook auf ein Flugverbot während des Kanzlerbesuchs hingewiesen. Unter dem amtlichen Beitrag gingen zahlreiche Nutzerkommentare ein. Wegen des Wortes „Lackaffe“ hatte es in dieser Woche bereits einen Strafbefehl wegen Beleidigung über 30 Tagessätze gegeben. Gegen ihn wurde Einspruch eingelegt. Anders als beim „Lügenfritz“ hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ nicht beanstandet.