Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. © dpa
München – Für ein so kontroverses Thema war der Name immer schon irritierend harmonisch. Doppelpass, das klingt nach der Betonung von Gemeinsamkeiten, doch in Wahrheit hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 immenses Spaltpotenzial. Die Ampel feierte sich für eine überfällige Modernisierung der Gesetze, indem sie doppelte Staatsbürgerschaften erlaubte und den dafür nötigen Mindestaufenthalt in Deutschland von acht auf fünf Jahre senkte. Die Union beklagte das „Verramschen“ des Passes. Selbst für das dauererregte Berlin war es eine hitzige Debatte.
Zwei Jahre später gibt es konkrete Zahlen, sie zeichnen ein eindeutiges Bild. Eine Umfrage des Mediendienstes Integration ergab, dass die weit überwiegende Zahl der Personen, die 2025 den deutschen Pass erhielten, auch ihre alte Staatsbürgerschaft beibehalten hat. In den Städten, die die Daten dahingehend ausgewertet haben, lag der Anteil zwischen 85 und 98 Prozent. München liegt auf Platz zwei mit mehr als 7500 Einbürgerungen, davon 6950 mit zwei Staatsangehörigkeiten. Selbst die wenigen Neubürger, die sich für den deutschen Pass als allein gültigen entschieden, taten dies aus praktischen Gründen, nicht aus ideellen. Entweder waren sie vor der Einbürgerung staatenlos. Oder sie stammen aus einem Land wie Indien, Äthiopien und Eritrea, das Mehrstaatigkeit nicht vorsieht und seinerseits von den Bürgern eine Entscheidung verlangt.
Der Doppelpass war immer schon ein sensibles Thema, egal aus welcher Perspektive. Sich für eine neue Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, hatte auch eine emotionale Note. Es fühlte sich an wie das Kappen einer Verbindung in die Heimat, konnte aber auch ganz praktische Konsequenzen haben, zum Beispiel bei Erbschaften, Reisen oder dem Erwerb einer Immobilie. Nun die Vorzüge zweier Pässe nutzen zu können, erscheint aus dieser Sicht fast folgerichtig.
Für die Gegner der Reform mutete es hingegen immer schon an wie ein bestenfalls halbherziges Bekenntnis zum deutschen Staat. Von Loyalitätskonflikten war die Rede, der Stärkung von Parallelgesellschaften. Auch gestern gab es Kritik aus der Union. Der Innenexperte Günther Krings mahnte „dringenden Handlungsbedarf“ an. Begehe ein Straftäter oder Extremist nach der Einbürgerung ein Verbrechen, gebe es „ein hohes öffentliches Interesse am Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft“. Möglich ist das unter gewissen Umständen heute schon. Der Unterschied zu damals: SPD und Union spielen als Koalition jetzt selbst Doppelpass. Sie haben das Thema entschärft, indem sie die Turbo-Einbürgerung der Ampel (in Ausnahmefällen nach drei Jahren) wieder abgeschafft haben. Der Rest blieb unangetastet.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), immer ein Gegner des Doppelpasses, sieht „im Moment mit der SPD leider keine Möglichkeit, das wieder zu korrigieren“. Die Zahlen kann er nachvollziehen: „Wenn es nicht notwendig ist, den alten Pass abzugeben, wundert es mich nicht, dass die meisten es nicht tun.“ Wichtig sei vor allem, dass der Pass nur an die gehe, die gut integriert seien. In Sprache, Arbeitsleben und Gesetzestreue.
Bayern vermeldete im Mai einen Rekord für das Jahr 2025 mit fast 60.000 Einbürgerungen. Insgesamt leben allein hier rund 1,2 Millionen Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten. Mehrere zehntausend haben sogar mehr als zwei Pässe.
Keine unmittelbaren Auswirkungen hat die Reform auf die Wehrerfassung. Wer zur Bundeswehr will, muss Deutscher sein – ob der Bewerber noch einen weiteren Pass besitzt, ist egal. Auch in dieser Gruppe erhalten junge Menschen mit 18 einen Fragebogen, für Männer verpflichtend, für Frauen freiwillig. Relevant kann der zweite Pass allerdings sein, wenn es um sensible Verwendungen in der Truppe geht. In diesen Fällen gibt es eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung.