Gericht: Urabstimmung der Grünen kann wie geplant erfolgen

von Redaktion

Berlin – Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die für den 9. Juni geplante Urabstimmung zur Satzungsänderung zu erlassen, wie mitgeteilt wurde. Für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen, hieß es. Diese lägen nicht vor. Drei Mitglieder waren vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch zu klären. Aus ihrer Sicht ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig. Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen.

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