Zwischen Kostendruck und Auflagen: Eine Hebamme untersucht ein neugeborenes Baby. © KNA
München – In der Bayern-Koalition gibt es einen Kernkonflikt, der immer wieder aufbricht. CSU-Landespolitiker werfen den Partnern von den Freien Wählern vor, in den Wahlkreisen das zu kritisieren, wofür sie in München selbst die Hand gehoben haben. Aktuell geht es dabei um das Thema Krankenhäuser. Eine „nachvollziehbare gesamtbayerische Krankenhausplanung“ forderten die Freien Wähler kürzlich von Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) – und brachten damit Klaus Holetschek auf die Palme. Die Freien Wähler hätten einen entsprechenden Sieben-Punkte-Plan im bayerischen Kabinett selbst mitbeschlossen „und spielen nun Opposition gegen die eigene Entscheidung“, schimpft der CSU-Fraktionschef. Gerlach mache „in einem schwierigen Umfeld einen hervorragenden Job“.
Wie schwierig die Lage ist, zeigen Zahlen. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz drohen den ohnehin schon nicht auf Rosen gebetteten kommunalen Klinikträgern in Bayern ab 2027 zusätzliche Belastungen von rund 955 Millionen Euro jährlich. Es brauche „eine verlässliche, flächendeckende Krankenhausplanung mit klaren Leitplanken des Gesundheitsministeriums“, sagt Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) unserer Zeitung, auch wenn man dabei inzwischen „einen guten Schritt weiter“ gekommen sei. Daneben stehe vor allem „die Frage einer nachhaltigen Krankenhausfinanzierung im Mittelpunkt“. Sprich: Geld fehlt.
Zwar laufe die Umsetzung der im Bund beschlossenen Klinikreform „in Bayern transparenter und geordneter“ als in anderen Ländern, sagt Roland Engehausen unserer Zeitung. Der Chef der Bayerischen Krankenhausgesellschaft – die Interessen der Kliniken vertritt – sieht aber ein anderes Problem. Wenn Kliniken zur Einschätzung kommen, dass ihnen unter neuen Sparvorgaben Geld und Personal fehlen, um bestimmte Leistungen anzubieten, „stößt jede Planung an Grenzen“, sagt Engehausen. Konkret sieht er diese Gefahr in den Bereichen Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin – was Auswirkungen auf die Notfallversorgung hätte – sowie in der Pädiatrie, also Kindermedizin. Längere Wartezeiten drohen. „Wie sich die Geburtshilfe entwickeln könnte, sind wir uns noch nicht sicher.“
Für Engehausen wären Einsparungen in gewissem Maß akzeptabel, wenn „kleinteilige Vorgaben und Sanktionen“ überdacht würden, mit denen Kliniken kämpfen. So gilt etwa bei der Versorgung von Frühchen eine 1:1-Vorgabe – es muss also immer eine Fachkraft pro Frühchen anwesend sein. Kann eine Klinik diese Quote auch nur vorübergehend nicht einhalten, riskiert sie als Strafe den Verlust des kompletten Tageserlöses der gesamten Station. „Kliniken müssen also einen teuren Personalpuffer vorhalten oder Notfälle ablehnen, die dann womöglich in eine andere Region geflogen werden, um Strafen zu vermeiden“, sagt Engehausen.
Einsparungen, Finanzierungslücken, Auflagen – der bange Blick geht gerade vor allem nach Berlin. In München aber stellt sich die Frage: Wer muss einspringen, wenn es beim Spargesetz wirklich so dick kommt – der Freistaat oder die Kommunen? Dabei geht es nicht nur um Geldbeträge, sondern – wie beschrieben – auch um Strukturen. Bedeutet Planung hier auch Verantwortung? „Die Kommunen erwarten konkrete und verbindliche Entscheidungen darüber, wie die Krankenhauslandschaft in Bayern künftig ausgestaltet werden soll“, sagt Landkreise-Chef Karmasin. Auch aus diesem Blickwinkel ist die Positionierung der Freien Wähler an der Seite der Kommunen interessant. Seit der Kommunalwahl im März stellen sie 14 Landräte mehr als davor.