Kiel beugt Blockaden im Parlament vor

von Redaktion

Kiel – Schleswig-Holsteins Landtag will die Institutionen vor Blockaden schützen und dafür die Landesverfassung ändern. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen – CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW – legten gemeinsam zwei Gesetzentwürfe und eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung vor. Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe hatte sich zuvor mit der Frage beschäftigt, wie widerstandsfähig Gesetze und Regelungen gegen extremistische Einflüsse sind.

Angepasst werden sollen nun unter anderem die Regeln für die Wahl von Richtern für das Verfassungsgericht Schleswig-Holsteins. „Schleswig-Holstein hat den einzigen Landtag ohne Extremisten“, sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. „Wir werden in den kommenden Monaten mit großem Einsatz dafür kämpfen, dass dies so bleibt.“ Mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern sei es dennoch richtig, die Institutionen „bestmöglich abzusichern“. In Schleswig-Holstein wird im kommenden Jahr gewählt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung soll konkretisiert werden, welcher Ablauf bei der Wahl des Ministerpräsidenten gilt. Erhält ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen nicht die absolute Mehrheit, sollen künftig im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen reichen.

Artikel 6 von 11