Neues Heizgesetz: Neustart oder Kostenfalle?

von Redaktion

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). © dpa

Berlin – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht im geplanten neuen Heizgesetz eine Chance für einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die CDU-Politikerin sagte im Bundestag: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens.“ Die Bundesregierung ersetze Heizungszwänge durch Technologieoffenheit. „Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und wie sie ihr Haus modernisieren wollen.“

Der Bundestag debattierte zum ersten Mal über die Reform, die umstritten ist. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte: „Wir wollen und wir müssen die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten.“ Das alte Heizungsgesetz sei ein „Bauplan“, der in der Praxis nicht aufgegangen sei. „Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet. Klar, tragfähig und mit den richtigen Stützen an den richtigen Stellen.“

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und andere Redner warnten vor einer Kostenfalle und Rückschritten beim Klimaschutz. Die Linke prüft, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer sogenannten Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.

Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung und maßgeblich von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) beschlossenen Regelungen kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Kern des bestehenden Gesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Biotreppe“. Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Umweltverbände und auch einige Energieunternehmen warnen vor einer Kostenfalle, weil Grüngase absehbar zu teuer seien. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, Reiches Gesetz sei nichts anderes als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.

Artikel 10 von 11