Hamburg/München – Beim Einsammeln von Beleidigungen hat Cem Özdemir, 60, einige Erfahrung gesammelt. Migrationshintergrund, Minister im umkämpften Bereich Agrar, überhaupt Grünen-Politiker – viel Unflätiges prasselte in den letzten Jahren auf ihn ein. Insofern hat sein Wort Gewicht in dieser Sache. Özdemir, inzwischen Baden-Württembergs Ministerpräsident, rät allen Politiker-Kollegen zu mehr Gelassenheit im Umgang mit Beleidigungen. Er findet damit Gehör.
Er habe in seiner Zeit als Bundesminister „massenhaft spannende Kommentierungen meiner Arbeit“ erhalten, sagte er unlängst. Er habe sich da maximal zurückgehalten und nur Dinge zur Anzeige gebracht, die absolut strafbewehrt gewesen seien, etwa Todesdrohungen. Auch wenn er nur für sich spreche, betonte Özdemir: „Ich rate uns allen da dazu, dass man sich ein dickes Fell zulegt.“ Manche Sachen müsse man aushalten. „Wenn mich jemand ,Lügenfritz‘ nennt, dann werde ich ihn deshalb nicht anzeigen.“
Exakt in diese Richtung bewegt sich nun auch der Rest der Republik. Der umstrittene Paragraf 188, der Beleidigungen von Politikern schärfer ahndet als von Normalbürgern, wird umgeschrieben. Darauf haben sich die Justizminister von Bund und Ländern am Freitag parteiübergreifend verständigt. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmte die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.
Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle „Personen des politischen Lebens“ strafbar. Der Paragraf 188 war 2021 geändert worden – auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.
„Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze. Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). „Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen“, mahnte Oppelt.
Der Paragraf 188 war zuletzt in den Fokus öffentlicher Debatten nach Justizentscheidungen gerückt. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Auch die Bezeichnung „Lackaffe“ wurde geahndet. Nicht, weil Merz dies beantragt hätte, sondern weil die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig wurde. Juristen sprechen da von einem Offizialdelikt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.DPA/CD