Cannabis-Konsum bleibt hoch umstritten. © dpa
München – Vor der heute beginnenden Konferenz der Innenminister gibt es eine neue Debatte über die Legalisierung von Cannabis. Diese wurde am 1. April 2024 von der Ampel-Regierung eingeführt. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) dringt auf Korrekturen. Die wichtigste: Innerhalb der EU sei der öffentliche Konsum von Cannabis verboten, Deutschland weiche von dieser Linie ab. Die Konferenz solle sich deshalb dafür aussprechen, „den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit grundsätzlich zu verbieten“, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Konferenz, die in Hamburg stattfindet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) solle sich in der Bundesregierung für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
Ob es so weit kommt, ist allerdings noch offen. Der Beschlussvorschlag wird von den sogenannten B-Ländern – also jenen, in denen die Union regiert – unterstützt. Die SPD-regierten A-Länder haben den Passus dagegen aus ihrer Beschlussvorlage gestrichen. Das gilt auch für den Vorstoß, die Besitzmengen zu überprüfen. Die legale Besitzmenge sei mit aktuell 25 Gramm, also etwa 83 Joints, „schlicht zu hoch“ und fördere so „den missbräuchlichen Straßenhandel“, erklären die B-Länder. Das schränkte für die Polizei die Möglichkeiten der Kontrolle deutlich ein. Der Schwarzmarkt boome.
„Wir fordern eine Senkung der Besitzmengen, einen Genehmigungsstopp für Anbauvereinigungen sowie ein öffentliches Konsumverbot“, heißt es im bayerischen Ministerium. „Damit würde der Jugendschutz gestärkt und die Polizei entlastet, rechtliche Lücken würden geschlossen werden.“
Unstrittig scheint dagegen ein anderer Punkt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen überprüft werden, weil die aktuelle Rechtslage die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwere. „Insbesondere im Bereich des gewerbsmäßigen und organisierten Handels mit Cannabisprodukten bestehen weiterhin ausgeprägte illegale Machtstrukturen“, stellen die Minister gemeinsam fest. Im bayerischen Ministerium heißt es: „Nach unserer Einschätzung bedeutet die Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum keine Entlastung für die Behörden. Die komplexe Rechtslage führt zu Problemen in der Praxis.“MIK