Innenminister-Plan: Mit KI gegen Sozialbetrüger

von Redaktion

Ressortchefs treffen sich noch bis Freitag in Hamburg – Weniger Kindergeld soll ins Ausland fließen

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). © Brandt/dpa

Hamburg – Dickes Arbeitsprogramm für die Innenminister der Länder: Bei ihrer dreitägigen Klausur in Hamburg, noch bis Freitag, wollen die ein langes Programm von Sozialleistungs-Missbrauch bis Abschiebungen abarbeiten. Zudem wollen sie den Druck steigern, Leistungen für EU-Ausländer zu kürzen. Laut der Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz (IMK) sollen unter anderem mit einem verbesserten digitalen Datenaustausch und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz Betrugsmaschen automatisch erkannt und Betrüger schneller ermittelt werden.

Die Innenminister wollen prüfen, ob der Anspruch von EU-Bürgern auf Bürgergeld erschwert werden kann. Damit solle verhindert werden, dass insbesondere Südosteuropäer nach nur wenigen Monaten Arbeit in Deutschland bereits Anspruch auf Bürgergeld haben – ein Problem auf EU-Ebene. Im Raum steht der Verdacht, dass Mini-Jobs vorgetäuscht werden. Eine genauere Prüfung auch mit KI und eine Mindest-Jobdauer könnten helfen. Außerdem solle die Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer in Deutschland geprüft werden, deren Kinder im Heimatland leben. Sie erhalten bisher den vollen Satz. Hier allerdings hat sich Bayern mit seinem früheren Familiengeld schon juristisch ein blaues Auge geholt.

Derweil gibt es in der Koalition neuen Streit ums Bürgergeld. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte im „Focus“: „Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist.“ Der SPD-Sozialpolitiker Bernd Rützel wies das, so wie Linke und Grüne, zurück: „Es ist leicht, zu sagen, wenn man Menschen wenige Euro wegnimmt, dass dann die Wirtschaft wieder brummt oder man erhebliche Einsparungen erzielen kann.“

Der Vorsitzende der Runde, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), will derweil die Hürden für die Abschiebung straffälliger Flüchtlinge senken und dabei ukrainische Flüchtlinge einbeziehen. Derzeit müssten für eine Ausweisung zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, erläuterte Grote. „Diese Schwelle müssen wir senken.“ Gewichtige Straftaten und Verurteilungen zu Freiheitsstrafen müssten genügen, um das Aufenthaltsrecht zu verlieren.MM

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