Das Konzept der Renten-Experten

von Redaktion

Gutes Leben im Alter: Wie kann man die Renten künftig finanzieren? Die Regierung plant große Schritte. © Margais/dpa

Berlin – Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt eine weitere Erhöhung des Rentenalters vor – ab 2042 um ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Überdies soll das Rentenniveau stabilisiert und durch eine neue Kapitalrente sogar leicht erhöht werden, wie es aus Kommissionskreisen hieß. Die Rentenbeiträge werden erwartbar weiter steigen.

Die Rentenkommission will am heutigen Montag abschließend tagen und ihre Vorschläge am Dienstag offiziell präsentieren. Bereits am Donnerstag war bekannt geworden, dass sich die Kommission auf 30 Vorschläge verständigte. Wie die dpa aus Kreisen des Gremiums weiter erfuhr, beriet die Kommission meist in großer Runde insgesamt 150 Stunden lang.

Neue Kapitalsäule: Künftig soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese beitragsfinanzierte Kapitalsäule soll erst ein Prozent vom Bruttolohn fließen, davon je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das würde also paritätisch finanziert, so wie der jetzige Rentenbeitrag auch. Dieser Beitrag für die Kapitalrente soll dann auf zwei Prozent steigen. Mit den Erträgen soll das Rentenniveau im System längerfristig stabilisiert werden. Bis dieser erwünschte Effekt eintritt, soll es einen steuerfinanzierten sogenannten Übergangsfaktor geben, um das Absicherungsniveau der Rente zu stützen.

Zurück zum Nachhaltigkeitsfaktor: Der derzeit ausgesetzte „Nachhaltigkeitsfaktor“ soll 2032, wenn die Regelungen der jüngsten Rentenreform auslaufen, wieder greifen. Die jährliche Rentensteigerung soll also an die Entwicklung der Beitragszahler angepasst werden. Damit fallen Renten- und Beitragssteigerungen geringer aus als ohne den Faktor. Den Empfehlungen der Kommission zufolge soll durch die kapitalgestützte Stabilisierung langfristig für Neurentner aber wieder ein Rentenniveau von 48 Prozent gelten. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt das Niveau im Laufe der Rentenbezugsjahre. Dieses Minus soll durch die neue Kapitalrente aufgefangen werden. So würde 2040 das Gesamtniveau der Rentenversicherung (Umlage- und Kapitalsäule) auf 50 Prozent bis 2050 steigen.

Ende der „Rente mit 63“: Wegfallen sollen den Empfehlungen der Kommission zufolge der frühere Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren (bekannt als „Rente mit 63“). Allerdings soll es eine neue Regelung für Menschen mit gesundheitlichen Problemen nach belastenden Arbeitsbiografien geben. Beitragsfreie Minijobs sollen nur noch für Schüler möglich sein.

Politiker zahlen in die Rentenkasse: Künftig sollen auch Politiker in die Rentenkasse einzahlen müssen. Das wären zum Beispiel Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen. Auch Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen in die Rentenkasse einzahlen. Langfristig sollen auch Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen, wie es aus Kreisen hieß.

Bereits von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmen wie Mütterrente und die Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 wurden trotz Skepsis der Kommission von ihr nicht zur Disposition gestellt. Gegen wachsende Altersarmut sollen Betroffene laut Kommission die Grundsicherung im Alter stärker in Anspruch nehmen, dafür unterstützt das Gremium bereits vorgelegte Vorschläge einer anderen Regierungskommission für Sozialstaatsreformen.

Reformpaket nimmt Kontur an: Die Rentenreform ist das vielleicht größte Reformvorhaben der Bundesregierung. Die Empfehlungen der Kommission sollen Grundlage werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte vor einigen Tagen gesagt: „Ich bin zuversichtlich, dass wir da gute Vorschläge bekommen.“ Die Botschaft sei: „Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen, junge Generationen, die Chance haben, in Freiheit zu leben, im Frieden zu leben und im Wohlstand zu leben.“ Erwartet wird, dass weite Teile umgesetzt werden. Weitere Elemente des Reformpakets sollen den Arbeitsmarkt, die Einkommensteuer und den Bürokratieabbau betreffen.

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