Zwei Standorte für Grenzverfahren

von Redaktion

Auch am Flughafen werden nun Außengrenzen der EU gesichert

München – Bayern richtet für das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zwei Standorte für Außengrenzverfahren ein und sieht sich damit „voll auf Kurs“ bei der angekündigten Asylwende. Wie Innenminister Joachim Herrmann mitteilte, wird der Freistaat künftig neben dem bereits bestehenden Standort am Flughafen München eine weitere Einrichtung in Ingolstadt betreiben. Dort wird derzeit die ehemalige Justizvollzugsanstalt umgebaut, um die neuen Anforderungen und GEAS-Standards zu erfüllen und anschließend den Betrieb aufnehmen zu können.

Der erste Standort am Flughafen München war – pünktlich zum Inkrafttreten von GEAS – bereits am 12. Juni in Betrieb gegangen, wie Herrmann erläuterte. Er wird vom Landesamt für Asyl und Rückführungen betrieben.

Der Innenminister betonte die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf die Schlüsselrolle der Staaten an den EU-Außengrenzen. „Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asylsystem in Europa“, so Herrmann. Die neuen Grenzverfahren seien laut Herrmann ein wichtiger Schritt, um Asylentscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Der Freistaat arbeite eng mit dem Bund zusammen, um seinen Anteil an dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu erfüllen.

„Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur durch Ausreise verlassen“, erklärte das Ministerium. Alle notwendigen Betreuungsleistungen würden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die maximale Dauer des Verfahrens betrage 25 Wochen.

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