KOMMENTAR

Es gibt kein Grundrecht auf Gleichgültigkeit

von Redaktion

Debatte um Organspenden

Seit Jahrzehnten debattiert die Politik über den Mangel an Organspenden, seit Jahrzehnten werden die immer gleichen Argumente hin und her gewälzt. Für die 8200 Menschen, die auf den Wartelisten für eine Transplantation stehen, ist es unerträglich, dieser sich sinnlos im Kreis drehenden Debatte folgen zu müssen. Denn all die Mini-Schräubchen, an denen Regierungen immer mal wieder gedreht haben – hier eine Info-Kampagne, dort ein Spenderregister – ändern nichts grundlegend an dem Mangel, der für die Betroffenen den Tod bedeuten kann. Im nun schon dritten Anlauf versucht der Bundestag, endlich die Widerspruchsregelung durchzusetzen – die einzige Maßnahme, die die Situation wirklich grundlegend verbessern könnte. Menschen, die Angst vor Missbrauch oder ethisch-religiöse Probleme mit einer Organspende haben, haben dabei das Recht, Nein zu sagen. Die Gegner der Widerspruchsregelung argumentieren, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Doch Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit sind kein demokratisches Grundrecht. Wem dieses Nein wirklich so wichtig ist, der muss es doch auch äußern wollen.KLAUS.RIMPEL@OVB.NET

Artikel 1 von 11