Berlin – Rassistische Ideologie, Einschüchterung politischer Gegner, Abwertung ganzer Menschengruppen: Die AfD erfüllt einem neuen Rechtsgutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gestern in Berlin vorgestellt wurde. Die Experten analysierten über drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen.
Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte. Die Grünen nahmen das zum Anlass, erneut für ein Verbotsverfahren zu werben. Die Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge appellierten in einem Brief an Union, SPD und Linke, „einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen“.
Das Gutachten lege „unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind“. Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.