„Das Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag“, so sagt es eine alte Bauernregel. Der Tag geht zurück auf sieben verfolgte Christen, die in einer Berghöhle Zuflucht gefunden hatten. 195 Jahre schliefen sie dort, bis sie am 27. Juni 446 „erweckt“ wurden.
An diesem Siebenschläfer-Wochenende sucht auch bei uns jeder nach kühlem Schatten. Wer Glück hat, sitzt unter blühenden Linden und anderen hohen Baumkronen. Wegen der ungewöhnlichen Hitze dieser frühen Sommertage dürfen wir nicht gleich den Weltuntergang an die Wand malen. Auch Politikern und Gewerkschaftsführern, die aktuell im Zuge der notwendigen Rentenreform den ca. acht Millionen Minijobbern Lohnerhöhungen wegnehmen wollen, die sie in den letzten Jahren gerade errungen haben, möchte man kühles Nachdenken im Schatten empfehlen.
Wo der Schatten zu einem lebenswichtigen Gut wird, da gibt es von alters her juristischen Streit darum, wer ihn nutzen darf. Das lehrt der berühmte Rechtsfall vom „Prozess um des Esels Schatten“. Er geht schon auf die Antike zurück, es gibt einen Film darüber wie ein Hörspiel zu dem Fall: Ein Reisender mietet einen Esel, um sich transportieren zu lassen. Während einer Rast in der glühenden Mittagshitze will der Mieter im Schatten des Esels Schutz finden. Der Eselstreiber aber meint, vermietet wurde nur der Esel als Transportmittel, nicht dessen Schatten. Den Schatten könne er selbst nutzen oder er müsse gesondert vergütet werden.
Dies führt zu einem Gerichtsstreit, der ganz Abdera – das antike Schilda – in zwei Parteien teilt. Am Ende wird der Esel zum Opfer der aufgezeigten Tragödie. Die angestaute Prozesswut führt dazu, dass der Esel auf den Straßen Abderas vom Volk in „tausend Stücke“ zerrissen wird. Somit ist das Problem gelöst. Ohne Esel gibt es keinen Schatten und ohne Schatten keinen Gerichtsstreit.
Rechtsstudenten wird dieser Fall sicher heute noch zur Beurteilung vorgelegt. Nach heutigem Recht gilt, dass mit dem Anmieten eines Esels der Mieter das Recht zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Mietsache erhält. Dazu gehört auch, dass der Esel während notwendiger Pausen steht und dabei zwangsläufig Schatten wirft. Der Schatten aber ist kein selbstständiger Vermögensgegenstand und kann nicht sinnvoll vom Esel getrennt vermietet werden. Deswegen würden heutige Juristen annehmen, dass der Mieter den Schatten mitbenutzen darf. Ein gesonderter Anspruch des Eseltreibers auf den Schatten bestünde nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart hätten. Bei Juristen aber ist bekanntlich selten etwas ganz eindeutig. Die Geschichte lehrt daher vor allem bis heute, dass unverhältnismäßige Rechtsstreitigkeiten am Ende allen Beteiligten schaden. Der Esel könnte ja auch einfach weglaufen, und dann hat keiner etwas davon. Schönes Wetter an Siebenschläfer aber schadet nicht. Denn – ganz ohne Bauernregel – verspricht es einen schönen Sommer, wenn sich bis zum 27. Juni eine stabile Hochdrucklage aufgebaut hat. Ganz so heiß wird es kaum bleiben.
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