Grundsicherung erhöht Druck

von Redaktion

Arbeitssuchende werden ab heute deutlich mehr in die Pflicht genommen. © MICHAEL BIHLMAYER/PA

Berlin – Heute löst die neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld ab. Neue Regelungen erlegen den rund 5,5 Millionen Leistungsempfängern schärfere Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen auf. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Höhe der Grundsicherung: Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro (für Verpartnerte/Paare 506 Euro pro Person). Der tatsächliche Auszahlungsbetrag ist individuell, da zusätzlich die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Zuletzt bezogen laut Statistik etwa 5,2 Millionen Menschen das bisherige Bürgergeld, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Für die Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen plant der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro.

Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung keineswegs in „zweistelliger Milliardenhöhe“ senken, sondern bestenfalls in zweistelliger Millionenhöhe. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lobte den Plan nach der Verabschiedung im Bundestag trotzdem: „Das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“ Sozialverbände kritisieren die Reform scharf, vor allem, weil sie Bezieher mit Kindern treffe.

Härtere Sanktionen: Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen raus aus der staatlichen Leistung und in bezahlte Arbeit zu vermitteln. Dabei müssen erwerbsfähige Bezieher sich strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte. Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen.

Umgang mit Vermögen: Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr Vermögen im ersten Jahr behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese „Karenzzeit“ wird abgeschafft. Künftig gilt, dass Menschen bis 30 Jahre 5000 Euro auf der hohen Kante behalten dürfen, bis 40 sind es 10.000 Euro, bis 50 sind es 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“, so das Sozialministerium.

Wohnkosten: Bisher wurden die tatsächlichen Wohnkosten bezahlt, wenn sie „angemessen“ sind. Maßstab dafür ist der Wohnungsmarkt vor Ort. Künftig werden die Kosten schon im ersten Jahr in der Grundsicherung gedeckelt, und zwar „auf das Eineinhalbfache der abstrakten örtlichen Angemessenheitsgrenze“, wie das Ministerium erläutert. Beispiel: Ein Alleinstehender, der in einer 2000 Euro teuren Wohnung lebt, rutscht in die Grundsicherung. Liegt die „Angemessenheitsgrenze“ für einen Ein-Personen-Haushalt in der Kommune bei 600 Euro, dann ist der „Deckel“ im ersten Jahr bei 900 Euro. Den Rest müsste der Betroffene finanzieren. Nach einem Jahr Karenzzeit würden nur noch 600 Euro übernommen.

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