Der Angeklagte René Benko sitzt im Landesgericht. © dpa
Innsbruck – Der Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste Verurteilung von René Benko bestätigt. Die Richter wiesen die Berufung des Immobilien-Investors ab. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 wegen Schädigung seiner Gläubiger vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um eine 300.000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseiteschaffte. Der 49-jährige Ex-Milliardär, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Firmenimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der Warenhauskonzern Galeria trieben Signa n die Insolvenz.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits eine weitere Anklage gegen Benko fertiggestellt. Diesmal geht es um schweren Betrug sowie erneut um Schädigung von Gläubigern. Weitere Ermittlungen laufen – auch in Deutschland.