Le Pen: Kandidatin mit Fußfessel

von Redaktion

Nach der Urteilsverkündung eilt Marine Le Pen aus dem Gerichtssaal. Die Frage, ob sie 2027 als Präsidentin kandidieren wird, beantwortete sie erst am Abend. © Dilkoff/afp

Paris – 45 Minuten dauert die Urteilsverkündung, Marine Le Pen hört beinahe reglos zu. Gleich danach eilt sie aus dem Gerichtsgebäude, keine Reaktion, kein Kommentar. Ihr Weg führt wohl direkt in die Parteizentrale ihres rechtsnationalen Rassemblement National. Lagebesprechung. Denn das Urteil gegen sie lässt eine Frage zunächst unbeantwortet: Wird es nun etwas mit ihrer vierten Präsidentschaftskandidatur?

Ein Jahr Haft mit Fußfessel, 15 Monate Entzug des passiven Wahlrechts, weitere 30 Monate auf Bewährung. So lautet das Urteil des Pariser Berufungsgerichts im Verfahren um Scheinbeschäftigung, das insgesamt deutlich milder ausfällt als in erster Instanz. Es ist der 57-Jährigen damit möglich, bei den nächsten Wahlen im April 2027 teilzunehmen. Denn der Entzug des passiven Wahlrechts, also der Möglichkeit, sich wählen zu lassen, gilt bereits seit dem Ursprungsurteil im März 2025 – und wäre bis zur ersten Wahlrunde verjährt.

Am Abend sorgt sie dann für Klarheit. „Ich bin Kandidatin für die Präsidentschaftswahl“, sagt sie dem Sender TF1. „Ich werde meine Meinung nicht ändern.“ Sie kündigt an, das Urteil vor dem höchsten Berufungsgericht anzufechten. Dadurch werde die von den Berufungsrichtern verhängte Strafe suspendiert, erklärte sie. „Ich werde Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel machen.“

Ob das so klappt? Sollte Le Pen tatsächlich Revision einlegen, wäre das Berufungsurteil nicht rechtskräftig. Unter Juristen ist umstritten, ob der fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz dann wieder greifen würde. Außerdem könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen. Denn die Instanz hatte bereits angekündigt, im Falle einer Revision noch vor der Wahl eine Entscheidung zu fällen.

Und auch die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den drei Jahren zwei auf Bewährung ausgesetzt, eins darf sie zu Hause mit Fußfessel verbringen. Doch damit wird Le Pen – sollte sie von der Einschränkung nicht doch noch befreit werden, wie sie hofft – an strikte Ausgangszeiten gebunden sein. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar.

Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich schlimmer hätte ausfallen können, ist es ein massiver Schlag. Zu Haft und Wahlrechtsentzug kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung von sich gewiesen.

Klar war immer: Tritt sie nicht selbst an, schickt das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella in den Ring. In den Umfragen hat der 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien. Gestern Abend spricht sie von einem „Tandem“, das sie mit Bardella bilde.

Der Prozess wird den Wahlkampf stark beeinflussen. Le Pen dürfte sich als Märtyrerin und als Opfer der von ihr heftig angegriffenen Justiz inszenieren. Aus Sicht der politischen Gegner dürfte sie dennoch die deutlich gefährlichere Gegenspielerin sein als Bardella.

Abzuwarten bleibt, wie viel Profit die Partei aus dem Prozess wird ziehen können. Das Verfahren drehte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer EU-Abgeordneter in den Jahren 2004 bis 2016. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens Partei Gelder für Assistenten bekamen, diese aber in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend.

In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Auch in Berufung hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Le Pens Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Ihre Hoffnung wurde enttäuscht.

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