Sparpaket: Was bleibt übrig?

von Redaktion

Warken will die Ausgabenspirale der Krankenkassen stoppen. © Schu/dpa

München – Ob die Krankenkassen-Reform von Union und SPD diese Woche endgültig beschlossen wird, ist noch offen. Der Zeitplan wackelt nämlich (siehe unten). Zur Abstimmung stehen Änderungen, die Versicherte und Pharmaindustrie teilweise besser stellen als der ursprüngliche Gesetzentwurf von Ministerin Nina Warken (CDU). Ein Überblick.

Was ist der Sinn der Reform?

Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Für das Jahr 2026 werden sie bereits jetzt mit 370 Milliarden Euro beziffert.

Was ändert sich an der Mitversicherung von Ehepartnern?

Nach Willen von Union und SPD sollen die gesetzlich versicherten Beschäftigten künftig einen neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent (statt ursprünglich 3,5 Prozent) für ihre mitversicherten Ehepartner zahlen, wenn diese nicht selbst arbeiten. Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 4000 Euro monatlich macht das 100 Euro mehr aus, die an die Krankenkasse gehen. Beitragsfrei bleiben Mitversicherte allerdings weiterhin, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren haben. Bisher sollte die Untergrenze schon bei sieben Jahren liegen. Die Kinder bleiben kostenlos mitversichert wie bisher.

Bald nur noch halb krank?

Die Fraktionen haben sich geeinigt, frühestens ab 2028 eine „Teil-Arbeitsunfähigkeit und ein Teil-Krankengeld“ einzuführen. Ärzte könnten dann verordnen, dass ein paar Stunden Lohnarbeit täglich zumutbar, beziehungsweise auch sinnvoll sind, Vollzeit-Tätigkeit aber nicht. Unter anderem diese Diagnosen kommen dafür infrage: Depression, Angststörungen, Wirbelsäulenerkrankungen oder Krebs.

Wie steht es um Hautkrebsscreenings, Homöopathie und Cannabis?

Im Gegensatz zum Gesetzentwurf finanzieren die Kassen Prävention gegen Hautkrebs einstweilen weiter, sagt Anja Schlicht vom Verbraucherportal Finanztip. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Kassenärzten und Krankenhäusern solle jedoch prüfen, ob das medizinisch wirklich ratsam sei. Homöopathie und Cannabisblüten fallen aber aus der Finanzierung heraus.

Weniger neue OPs?

Um Kosten zu sparen, will man auch die Zahl der Operationen einschränken, bei denen zum Beispiel künstliche Kniegelenke und Hüften eingesetzt werden. Patienten mit Beschwerden müssen deshalb künftig eine zweite ärztliche Bestätigung einholen, dass solche Eingriffe auch nötig sind. Neu: Ab 2028 soll dieses Verfahren jährlich für zwei weitere Diagnosen eingeführt werden.

Was trägt die Pharmaindustrie bei?

Weniger als ursprünglich geplant. Warken wollte eigentlich einen flexiblen, höheren Rabatt auf die Preise einführen, die Arzneimittel-Hersteller für patentgeschützte Medikamente in Rechnung stellen, falls deren Kosten stärker steigen als die Einnahmen der Kassen. Diese „Dynamisierung“ des Rabatts fällt jedoch weg. Stattdessen soll der Abschlag fix 15,5 Prozent betragen. Das spart der Industrie wahrscheinlich einige hundert Millionen Euro jährlich. Einige Firmen hatten gedroht, Investitionen in Deutschland einzuschränken.

Was ist bei den Krankenhäusern geplant?

Die Kassen sollen wie bisher bestimmte Kosten der Krankenhäuser für Krankenpflege komplett finanzieren, nicht nur zu einem gewissen Teil, wie zwischendurch mal diskutiert wurde. Das ist eine gewisse Verbesserung für die Kliniken und ihr Pflegepersonal. Trotzdem geht Grünen-Politiker Janosch Dahmen davon aus, dass ab 2027 etwa 140.000 Stellen in Kliniken gefährdet seien.

Gibt es mehr Zuschüsse des Bundes?

Die Kassen bekommen etwas mehr Geld aus dem Bundeshaushalt, als Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bisher geben wollte. Trotzdem erhalten sie nicht so viel, wie sie gerne hätten. Die Kassen monieren, dass eigentlich der Bund die Beiträge der Grundsicherungsempfänger, die nicht arbeiten, tragen müsste. Um die Zusatzausgaben des Bundes zu finanzieren, soll zudem eine Zuckersteuer auf stark gesüßte Getränke eingeführt werden, die etwa 500 Millionen Euro pro Jahr bringen soll.

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