Kinderpornos: Rückkehr der Chatkontrolle?
Manfred Weber: Seine EVP wollte ein Eilverfahren. © EPA
Straßburg – Whatsapp, Microsoft, Google und Co. könnten bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. In der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich eine befristete Ausnahme von Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Das Gesetzgebungsverfahren geht nun weiter.
Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten gegen das Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema aber wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Noch fehlen die Stellungnahme der EU-Kommission und die Zustimmung der Mitgliedstaaten.
Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Parlament sie nicht unverändert verlängern wollte. Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.
Experten nennen das Verfahren „Client-Side Scanning“. Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben. Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren – also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.
Anfang März vertrat eine Mehrheit der Abgeordneten noch die Position, dass nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Die alte Regelung lief aus und den Online-Plattformen fehlte die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material. Kanzler Friedrich Merz sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.
Zuletzt beantragte die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Übergangsregeln abzustimmen. Insgesamt stimmten 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Mit der EVP stimmten die Sozialdemokraten.N. TREPPNER UND V. NICKEL