Bundesrat für Regel „Nur Ja heißt Ja“
Berlin – Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist in jedem Fall dafür. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Hubig ist dennoch zuversichtlich, „dass der Beschluss des Bundesrates den Weg ebnet für eine Verständigung in der Koalition“. Dieser habe gezeigt, dass es jetzt parteiübergreifend viel Unterstützung für eine Reform des Sexualstrafrechts gebe. „Das ist eine sehr gute Entwicklung – und ermutigend“, sagte die Bundesjustizministerin.