München – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber hat sich dafür ausgesprochen, das Verbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen der Partei zu prüfen. „Wenn eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich agiert, muss sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall ist“, sagte der Rechtswissenschaftler dem „Stern“. Dabei liege vor allem nahe, den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke in den Blick zu nehmen.
Laut Huber müsste die Frage beantwortet werden, ob „vielleicht nur Teile einer Partei“ existierten, „die die roten Linien unserer Verfassung“ überschritten, während sich „der Rest im legitimen Spektrum“ bewege. So würden Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren.
Der Chef der CSU-Landtagsfraktion Klaus Holetschek hatte zuletzt mit Verweis auf Höckes Landesverband gesagt, man müsse „die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen“. Holetschek formulierte das nach einer Fraktionssitzung auf Schloss Herrenchiemsee, bei der auch Jurist Huber als Redner zu Gast war. Parteifreunde wie CSU-Vize Manfred Weber und Landtagspräsidentin Ilse Aigner äußerten sich unterstützend. CSU-Chef Markus Söder lehnt hingegen schon die Debatte kategorisch ab, da sie vor allem der AfD diene. Auch rechtlich sei der Ausgang eines solchen Verfahrens „völlig unsicher“, sagte Söder.HOR