Familienglück mit Fragezeichen

von Redaktion

Nun zu dritt: Jens Spahn (M.), sein Ehemann Daniel Funke und Baby Georg. © Funke/Instagram

Berlin – Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke haben mit der Bekanntgabe ihrer Elternschaft in Deutschland einigen Wirbel ausgelöst. Neben dem Bild der beiden mit Kinderwagen gab es auf Instagram Glückwünsche für das Babyglück der zwei Väter, unter anderem von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Kanzler Friedrich Merz sagte auf Nachfrage von Journalisten knapp, er sei seit Freitag informiert und habe Spahn „gratuliert“. Etliche kritische Kommentare zielten allerdings darauf, dass die beiden nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung die Hilfe einer Leihmutter in den USA in Anspruch nahmen. Denn genau das ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 in Deutschland 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, darunter 9000 Männerpaare. Die Zahl der Kinder in Regenbogenfamilien gab Destatis mit 50.000 an. Wenn man erwachsene Kinder mitzählt, waren es demnach 62.000. Nach Angaben des Verbands für Queere Vielfalt (LSVD) stammen Kinder schwuler Paare oft aus früheren heterosexuellen Beziehungen eines Partners: „Einige wenige schwule Väter entscheiden sich für leibliche Kinder mittels einer Leihmutterschaft.“

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, ebenso die Vermittlung. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Nicht strafbar machen sich hingegen die „Wunscheltern“, die ihr Kind im Ausland austragen lassen. Die größte Hürde ist dann, dass dieses Baby nach Deutschland einreisen darf. Dafür müssen deutsche Behörden die Rechtslage prüfen, vor allem die genaue Abstammung und die Staatsangehörigkeit. Spahn hatte der „Bild“ gesagt: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm.“

Spahns Partei hielt im Februar in einem Parteitagsbeschluss fest: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“ Diese Linie soll sich laut einer Parteisprecherin nicht ändern.

Im Internet werben unter anderem Agenturen mit Sitz in Nordamerika mit der Vermittlung von Leihmüttern. Sie versprechen, auf Grundlage von Profilen den „perfekten Match“ für Paare zu finden und sie mit Beratung bei medizinischen, rechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen zu begleiten. „Sobald die rechtlichen Verträge abgeschlossen sind, wird der Embryotransfer geplant“, heißt es zum Beispiel auf der Webseite eines Anbieters. Die Kosten für den gesamten Prozess gibt dieser mit 140.000 bis 160.000 US-Dollar (etwa 122.000 bis 140.000 Euro) an.

In den USA ist Leihmutterschaft legal, die rechtlichen Einzelheiten dazu legt jeder Bundesstaat selbst fest. Es gibt ethische Leitlinien für Leihmütter. Sie zu bezahlen, ist in den USA erlaubt. Neben den USA kommen für eine Leihmutterschaft auch andere Länder infrage. In Kanada ist allerdings nur eine altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Das heißt: Die Leihmutter darf nicht bezahlt werden, bekommt aber Auslagen erstattet. In der EU ist die Frage rechtlich nicht einheitlich geregelt, jeder Mitgliedsstaat hat eigene Vorgaben.

Über Agenturen vermittelte Leihmütter werden vorab medizinisch getestet. Zudem werden ihnen Vorgaben gemacht, etwa auf Alkohol oder Zigaretten zu verzichten. Der Embryo wird in vitro gezeugt, also außerhalb des Mutterleibs aus einer Eizelle und einer Samenzelle, und in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt.

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