Frankfurt – Ein vom Ordnungsamt Frankfurt verhängtes Redeverbot gegen einen Redner auf einer propalästinensischen Demonstration am Samstag ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtswidrig. Das Gericht betonte die Unschuldsvermutung und sagte, die vorgetragenen Erfahrungen hätten nicht eindeutig gezeigt, dass der Redner strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.
Das Gericht teilte mit, die Meinungsfreiheit dürfe nicht „im Vorhinein pauschal auf Grundlage einer holzschnittartigen Gefahrenprognose“ eingeschränkt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Am Samstag werden laut Stadt etwa 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Demonstration mit dem Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!“ erwartet.