Schwanger für jemand anderen? In Deutschland ist das verboten. © Milkos/PantherMedia
München – Wenn sich Karin Prien in die Frauen hineinversetzt, überkommt sie Mitgefühl. In neun Monaten eine Bindung zu einem Kind aufzubauen und es dann wegzugeben: „Das muss unendlich schwer sein“, sagt die CDU-Familienministerin Prien dem Portal „The Pioneer“. „Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“
Für Prien ist es kommunikativer Drahtseilakt. Zwischen Familienministerium und der Rolle als dreifache Mutter, zwischen CDU-Abgeordneter und Parteikollegin von Jens Spahn. Denn der Ex-Fraktionschef der Union hat sich eben genau für diesen Weg entschieden – mithilfe einer Leihmutter aus den USA Vater zu werden.
Persönlich kann Prien ihren Parteikollegen verstehen. Sie sehe das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – egal ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten. „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagt Prien. Beruflich kann sich Prien aber „kaum vorstellen“, dass die Union ihr Nein zur Leihmutterschaft zurücknimmt.
Bei den Frauen des Koalitionspartners SPD wird gerade noch eine Position austariert. Grundsätzlich kritisiere man aber eine „Kommerzialisierung von Frauen“, erklärt die Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Ulrike Häfner. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (siehe Kasten) erklärt in der „Zeit“, entscheidend sei, „dass ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare ist, die zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind“. Zudem werde den Frauen das Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen. „Etwas Plumperes, als diese Antwort“ habe er noch nicht gelesen, wütet daraufhin CDU-Politiker Armin Laschet, der von „Miet-Mutterschaft“ spricht.
Die Grünen sehen jetzt ihre Chance, den 519-seitigen Bericht der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ aus der Schublade zu holen. Die damals unter der Ampel-Koalition eingesetzten Arbeitsgruppen haben sich nämlich neben der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (ein Kernanliegen der Grünen) auch mit der Legalisierung von altruistischer Leihmutterschaft beschäftigt. Das Fazit: In bestimmten Fällen könne Leihmutterschaft erlaubt werden, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“. Voraussetzung sei unter anderem, dass kein Geld fließe und ein freundschaftliches oder verwandtschaftliches Verhältnis zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern entsteht oder entstehen wird. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sieht es nun jedenfalls als „geboten“, sich „erneut inhaltlich“ mit diesen Ergebnissen zu befassen.
Zumindest eine offene gesellschaftliche Debatte fordert auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister. Ergebnis: offen. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, erklärt der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. Auch für Frister ist es ein zweischneidiges Schwert. Zum einen sei ein unerfüllter Kinderwunsch kein „Lifestyle-Problem“, sondern könne für viele „das Lebensglück bedrohen“. Zum anderen dürfe das Wohl der Leihmutter und auch des Kindes nicht aus den Augen verloren werden.
Wie sehr die Gesellschaft bei diesem Thema gespalten ist, zeigt auch eine aktuelle Insa-Umfrage. Demnach finden 39 Prozent der Deutschen das Verbot in Deutschland richtig, 41 Prozent halten es für falsch. Und ganze 21 Prozent konnten oder wollten keine Antwort geben.