Das würde der Berliner Justiz so passen. Während das ganze Land auch eine Woche danach hitzig darüber diskutiert, warum der Terror gegen den Berliner CSD nicht verhindert werden konnte, verbitten sich die Präsidentin des Berliner Kammergerichts und die Generalstaatsanwältin Angriffe von Politikern und Medien. Die Kritik an der Bewährungsstrafe eines Schöffengerichts gegen den als Islamisten bekannten späteren Täter sei „vielfach pauschal oder von wenig Fachkenntnis geprägt“, schreiben sie in einer Erklärung. Und holen dann die ganz große Keule heraus: Damit werde „die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage“ gestellt.
Wie bitte? Seit wann soll in Deutschland nicht mehr über Urteile diskutiert werden dürfen? Richtig ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist zentral für das Prinzip der Gewaltenteilung, und Forderungen aus rechten Kreisen, die Richter zur Rechenschaft zu ziehen, sind inakzeptabel. Doch agiert die Justiz nicht im luftleeren Raum, sie kann sich gesellschaftlichen Debatten nicht entziehen. NRW-Innenminister Reul fragt zu Recht, wie es kommen konnte, dass die im Ausnahmefall mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts auch für 21-Jährige heute zum Normalfall geworden sei. Man könnte hinzufügen: trotz wachsender Islamismus-Gefahr und entgegen dem in freien Wahlen zum Ausdruck kommenden Wunsch einer Bevölkerungsmehrheit nach einer rigideren Sicherheitspolitik. Jeder müsse angesichts der veränderten Sicherheitslage „seinen Job machen“, verlangt Reul.
Wo wie in Berlin Richter Ermessensspielräume einseitig nutzen, um der Resozialisierung von Straftätern Vorrang vor dem Schutz der Bürger einzuräumen, muss der demokratisch dazu ermächtigte Gesetzgeber einschreiten. Er darf das, indem er die Rechtslage schärft und die Verhängung von Jugendstrafrecht gesetzlich erschwert. Der Bundesinnenminister hat genau das angekündigt. Auch über die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters sollte angesichts der wachsenden Jugendgewalt nachgedacht werden.
Das ist ebenso wenig ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz wie kritische Zeitungsberichte. Unser Grundgesetz, darauf muss man die Spitzen der Berliner Justiz offenbar hinweisen, schützt die Pressefreiheit. Auch Richter sind im Rechtsstaat über Kritik nicht erhaben.GEORG.ANASTASIADIS@OVB.NET