DGB: Schaden durch Betrug beim Mindestlohn

von Redaktion

Auch im Friseurgewerbe wird oft Mindestlohn gezahlt. © epd

Berlin – Rund zwei Millionen Arbeitnehmer jährlich bekommen nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn. Das schadet nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch der Gesellschaft durch entgangene oder zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Der Schaden summiere sich von 2015 bis 2024 auf rund 64 Milliarden Euro, erklärte der DGB am Montag. Er forderte deutlich mehr Kontrollen.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt – aktuell beträgt er 13,90 Euro pro Stunde (ab 2027: 14,60 Euro). Rund sechs Millionen Menschen arbeiten zum Mindestlohn, vor allem im Gastgewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft.

Die Folgen des Betrugs seien „enorm“. Die unmittelbar Betroffenen erhielten in den zehn Jahren von 2015 bis 2024 nach Berechnungen des DGB netto rund 35 Milliarden Euro weniger, als ihnen zugestanden hätte. Den Sozialversicherungen entgingen rund 22 Milliarden Euro wegen nicht gezahlter oder zu niedriger Beiträge, dem Fiskus sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer. Ein Teil der Finanzierungslücken bei den Sozialversicherungen und in den öffentlichen Haushalten gehe also „auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen, betont aber auch: „Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.“

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