Hitzeschutz ins Grundgesetz?

von Redaktion

Jochen Flasbarth, Umwelt-Staatssekretär. © Grits/dpa

München/Berlin – Der heißeste Juni und Juli seit Beginn der Aufzeichnungen in Westeuropa, mindestens 9600 Hitze-Tote in Deutschland: Der Druck auf die Politik steigt, mit konkreten Maßnahmen wie Klimaanlagen-Nachrüstung in Pflegeheimen, Kindergärten oder Kliniken sowie Kälteräumen aktiv zu werden. Nur: Das ist teuer – und eigentlich ist Hitzeschutz Aufgaben der Länder und Kommunen.

Deshalb fordert der Präsident des Deutschen Städtetages, dass Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung aufgenommen wird. „Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte Burkhard Jung dem Netzwerk RND. „Damit wäre strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen. Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe.“

Der Sozialverband VdK stellt sich in einem neuen Maßnahmenkatalog dahinter. „Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt sind“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser Schutz müsse für alle gewährleistet werden, „unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation, und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage“. Bentele forderte verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten.

„Die derzeit vorhandenen Mittel für den Hitzeschutz sind, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage der Kommunen, bei weitem nicht ausreichend“, heißt es beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. „Allein in den Krankenhäusern besteht ein geschätzter Investitionsbedarf von mindestens 20 Milliarden Euro für eine Ausstattung mit Klimaanlagen für Patientinnen und Patienten sowie das Klinikpersonal.“

Für Planung und Umsetzung von Hitze-Anpassungsmaßnahmen vor Ort seien Länder und Kommunen zuständig, erklärt das Umweltministerium. Der Bund dürfe nur in festgelegten Ausnahmefällen helfen. Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wurde vom Bundesrechnungshof kritisiert, weil der Bund damit Aufgaben finanziere, die eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. Tatsächlich steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, dass der Hitzeschutz Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden solle. Das sei auch nötig, „damit diese völlig überzogene Kritik des Bundesrechnungshofes ins Leere läuft“, sagt Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth (SPD).

Aber auch wenn es bei der Bundesregierung Bereitschaft für die entsprechende Grundgesetzänderung gibt: Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig, also 420 von 630 Stimmen. Von der AfD, wo viele den menschengemachten Klimawandel in Frage stellen, ist keine Unterstützung zu erwarten, Hilfe der Linken will die Union nicht. KLAUS RIMPEL

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