Der Ärger um das „Russische Haus“

von Redaktion

Der Eingangsbereich vorm „Russischen Haus“. Rechts: Steffen Krach demonstriert vor dem Haus © Carstensen/dpa/Screenshot Instagram/krach

Berlin – Mit seiner kleinen Plakataktion vor dem Russischen Haus hat Steffen Krach viel Aufsehen erregt. Der SPD-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl hatte sich vor dem Gebäude in der Friedrichstraße mit einem Schild abbilden lassen, auf dem ein Seitenhieb auf die Linke zu lesen war: „Hier können wir enteignen, liebe Linke! Seid ihr dabei?“

Ein gelungener kleiner Wahlkampfcoup, auf den die Linke, die in Berlin in den Umfragen vorne liegt, nur zurückhaltend reagierte. Krachs eigene Partei allerdings auch und ebenso das Auswärtige Amt, das in der Sache weitgehend zuständig ist. In einer aktuellen Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Robin Wagener, die unserer Zeitung vorliegt, heißt es lediglich, dass die Bundesregierung „fortlaufend“ evaluiere, ob das Abkommen von 2011 „weiter im deutschen außenpolitischen Interesse“ ist.

Gemeint ist das bilaterale Abkommen über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren, das die Aktivitäten des Russischen Hauses in Berlin und des Goethe-Institutes regelt. Es könnte zum 7. Dezember gekündigt werden, wie Wagener betont. Eine klare Antwort, ob es das tut, gibt das Außenministerium nicht.

Und das, obwohl ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens gar nicht mehr eingehalten wird. Wie Wagener aus dem Außenministerium in einer weiteren Anfrage erfuhr, gibt es seit dem Überfall Russlands auf die gesamte Ukraine 2022 keine Kontakte mehr zum Russischen Haus und damit auch keine offiziellen Informationen über die Veranstaltungsplanung.

Das Russische Haus wird von der Gesellschaft Rossotrudnitschestwo betrieben, die seit 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht. Dennoch finden regelmäßig Konzerte, Lesungen und Sprach- oder Malkurse statt. Ob sie kostenpflichtig sind, lässt sich auf der Webseite nicht erkennen. Früher hatte das Haus Tickets verkauft und damit Einnahmen erzielt – ein klarer Verstoß gegen die EU-Sanktionen.

Damit kommt die Berliner Innensenatorin Ines Spranger ins Spiel. Sie ist zuständig für die Generalsstaatsanwaltschaft, von der bisher nicht bekannt ist, dass sie strafrechtlich gegen das Russische Haus vorgeht. Der dpa teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit: „Es gibt ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt bzw. Mieter des Russischen Hauses wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern an.“ Weitere Auskünfte wolle man nicht erteilen.

Der Grünen-Abgeordnete Wagener hat dafür kein Verständnis: „Ein Rechtsstaat muss das Recht auch durchsetzen wollen“, sagt er. „Dass die Landesregierung den Sanktionsverletzungen tatenlos zuschaut, ist und bleibt skandalös.“ Der Aktion des SPD-Wahlkämpfers Krach kann er daher nichts Positives abgewinnen: „Die Symbolpolitik des SPD-Pappschild-Kameraden ersetzt keine konsequente Rechtsdurchsetzung und die ist vor allem Aufgabe der Berliner Landesbehörden.“

Vielleicht bringen die jüngsten Erkenntnisse der französischen Regierung mehr Dynamik in die Politik der ruhigen Hand in Berlin und im Bund. Demnach wird das Russische Haus „von den russischen Geheimdiensten als Tarnung genutzt“. Diese Einschätzung findet sich in einer Ausweisungsanordnung gegen die Russin Xenia Feodovora Ende Juli, die Correctiv vorliegt. Sie war Chefin des Propaganda-Senders RT France und soll versucht haben, den Direktorenposten des Russischen Hauses zu übernehmen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter sprach angesichts der französischen Einschätzung davon, dass das russische Veranstaltungszentrum inmitten der Hauptstadt ein „Sicherheitsrisiko“ sei und forderte wie die Grünen, es schnell zu schließen. Für Erbitterung sorgt, dass die Bundesregierung Jahr für Jahr die Grundsteuer für das Gebäude in Höhe von rund 70.000 Euro übernimmt. Auch im neuen Haushaltsplan finde sich dieser Posten.

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