Kalter Krieg ums Russische Haus

von Redaktion

Spionage-Nest in Berlin

„So bescheuert kann man gar nicht sein!“ Gewohnt drastisch bringt die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann die Weigerung der Bundesregierung auf den Punkt, das als Spionage-Nest Wladimir Putins fungierende „Russische Haus“ zu schließen. Die Regierungs-Begründung, dass dann ja auch das Goethe-Institut in Moskau geschlossen werden könnte, ist mehr als dünn: Wegen der vom Kreml eingeführten Obergrenze für den Personalbestand ausländischer Organisationen und ähnlichen Druckmitteln ist die Arbeit des deutschen Kulturinstituts ohnehin nur noch sehr eingeschränkt möglich.

So gesehen ist das Russische Haus ein Symbol für die immer noch halbherzigen Sanktionen gegen den aggressiven Kurs Moskaus. Aber vielleicht wird das Russische Haus auch nur deshalb nicht geschlossen, weil es ganz nützlich ist, zu wissen, wo die russischen Spione arbeiten? So gesehen wäre das dann gar nicht mehr nur „bescheuert“, sondern Teil des komplexen Spiels des längst wieder tobenden Kalten Krieges.

Dass die Bundesregierung den deutschen Geheimdiensten mehr Befugnisse erteilt, war in diesem Zusammenhang überfällig: Wer nicht nur von CIA- oder Mossad-Erkenntnissen bei der Abwehr von Terror oder hybriden Angriffen abhängig sein will, muss den eigenen Diensten wenigstens annähernd vergleichbare Arbeitsmöglichkeiten erlauben. Die berühmt-berüchtigte „Lizenz zum Töten“ wird es in Deutschland weiterhin nicht geben. Aber dass absurde Einschränkungen beendet werden wie die, dass vom BND im Ausland beobachtete Spione nach ihrer Einreise in Deutschland nicht weiterverfolgt werden können, war überfällig.

Angesichts der nicht länger zu leugnenden Bedrohung durch russische Cyber- oder Drohnen-Attacken wäre es naiv, die Geheimdienste nicht zu stärken. Wichtig ist dabei aber auch der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat aus erfahrenen Juristen: In einem Rechtsstaat müssen Geheimdienste durch Justiz und Politik kontrolliert werden – 007 bleibt an der Leine.KLAUS.RIMPEL@OVB.NET

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