Wo Integration gelingt: Hasan Sulaiman, Ende 2014 aus Syrien geflüchtet, arbeitet in einem DHL Paketzentrum. © Schutt/dpa
Berlin – Die Zahl der Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von 8320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.
Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.
In Syrien hat sich die Lage stark verändert: Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, verließ Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land. Seit seinem Sturz kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – hauptsächlich aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien. Dennoch ist die Sicherheitslage in Syrien in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und Gefährdern Widerrufsprüfungen eingeleitet. Hinzu kamen Fälle, bei denen den Behörden eine Heimreise nach Syrien bekannt wurde. Doch Mitte Juni begann das Bundesamt, den Personenkreis für Aberkennung auszuweiten:
Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.
Trotzdem: Selbst wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, ist eine Abschiebung nicht wahrscheinlich. Dabei hätten die Bundesregierung und die Länder vor allem bei Straftätern ein großes Interesse daran. Doch in den ersten sechs Monaten 2026 gab es nur drei Abschiebungen nach Syrien.
Immerhin: Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr wurden lediglich knapp 5000 Anträge registriert. Und während in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden wurden, gab es im ersten Halbjahr 2026 eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent.
Was bei all den Zahlen und Berichten über Straftäter nicht vergessen werden darf: Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt.