Wohnungslose in Berlin sollen wählen

von Redaktion

Berlin – Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September können auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse abstimmen. Auf diesen gemeinhin wenig bekannten Aspekt hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler hingewiesen. Um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen sie allerdings selbst aktiv werden. Von heute an haben sie drei Wochen Zeit, um sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Sie müssen dazu mit einem amtlichen Lichtbildausweis in das Wahlamt des Bezirkes gehen, in dem sie sich in der Nacht vom 15. zum 16. August aufgehalten haben.

Vor Ort erhalten die Menschen laut Bröchler Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und bei anderen Fragen rund um das Thema Wahl. Auch die Wahlbenachrichtigung, die Berliner mit Meldeadresse automatisch per Post erhalten, kann dort ausgestellt werden. Sie enthält Angaben zum Wahllokal. Das Pankower Wahlamt geht am Montag noch einen Schritt weiter. Im Zuge eines Pilotprojekts besuchen Beschäftigte eine Tagesstätte für Wohnungslose, um ihnen bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis und gegebenenfalls beim Wählen zu helfen.

In Berlin leben tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder übergangsweise bei Bekannten.

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