Dem Angeklagten wurde Spionage vorgeworfen. © dpa
Stuttgart – Die Erleichterung ist groß bei den zwei jungen Ukrainern, als der Richter sie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom Vorwurf freispricht, als Agenten Russlands in Deutschland Brandanschläge geplant zu haben. Überschwänglich schütteln sie ihren Verteidigern die Hände, lächeln Angehörigen zu.
Und auch für einen 30 Jahre alten Landsmann geht der Prozess wegen Spionage- und Sabotagevorwürfe in Stuttgart verhältnismäßig glimpflich aus: Er wird zwar wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, muss diese aber nicht antreten, weil die Haftzeit schon mit der Untersuchungshaft abgegolten ist.
Dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, der Mann habe gemeinsam mit seinen Landsmännern Brandanschläge in Deutschland geplant, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Die Beweise dafür reichten aus Sicht der Richter nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zentrale Frage für das Gericht: Haben die drei jungen Männer Pakete bewusst im Auftrag des russischen Geheimdienstes versandt, um Transportwege des ukrainischen Postdienstes auszuspähen? Und haben sie gar Pläne gehabt, über denselben Weg auch Brandsätze zu verschicken?
Ja, argumentiert die Bundesanwaltschaft in den Anklagen gegen die Männer. Die beiden Sendungen dienten demnach dazu, Transportwege und logistische Abläufe des Paketdienstes auszuspionieren – und mögliche Anschlagsziele in Erfahrung zu bringen.
Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft in Deutschland oder in der Ukraine entzünden.
Der Verteidiger des 25 Jahre alten Angeklagten aus Köln hatte bereits am ersten Verhandlungstag dagegengehalten und argumentiert, sein Mandant habe lediglich einen Gefälligkeitsdienst geleistet und habe nichts von möglichen Sabotageplänen gewusst. Dem schloss sich auch das Gericht an. Bei dem 25-jährigen sowie dem 22-jährigen Angeklagten habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie es für möglich hielten, dass die Pakete im Auftrag eines russischen Geheimdienstes versandt wurden.
Der 30 Jahre alte Ukrainer dagegen habe wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können. Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Mann den Auftrag aus einer ideologischen Nähe zu Russland ausführte, sondern wegen finanzieller Motive.DAVID NAU, JENNIFER KRAMER