Hoffnung auf Besserung: Ein Arzt operiert einen Patienten.
München – Bei medizinischen Behandlungen kommt es gelegentlich zu Fehlern – manche davon gehen mit erheblichen Folgen einher. Der Medizinische Dienst Bayern hat im vergangenen Jahr 1780 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft. In 608 Fällen bestätigte sich ein Fehler, in 451 Fällen war der Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden. Das geht aus der Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.
Bei fast der Hälfte der 451 Fälle hatten Patientinnen und Patienten dauerhafte Folgen zu tragen. Es gab 33 Todesfälle. Der prozentuale Anteil der Behandlungsfehler, die einen Schaden verursachten, blieb dabei den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau.
„Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können“, sagte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern. Die Gutachten könnten Betroffenen Gewissheit verschaffen und ihnen helfen, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Eine medizinische Behandlung muss dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Andernfalls sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler. Ist dieser ursächlich für einen Schaden, haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz.
Die meisten bestätigten Fehler entfielen mit 28,1 Prozent auf Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von Pflege (12,3 Prozent), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (8,7 Prozent) sowie Zahnmedizin (5,9 Prozent). Die Häufigkeit in diesen Bereichen sei vor allem darauf zurückzuführen, dass fehlerbedingte Gesundheitsschäden dort für Betroffene leichter zu erkennen seien. Eine allgemein höhere Fehlerhäufigkeit lasse sich daraus nicht zwingend ableiten.
Im Freistaat wurden 2025 auch 16 sogenannte Never Events registriert, besonders schwerwiegende Vorfälle, die bei Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards nicht auftreten sollten. Dazu zählen etwa schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen von Patienten.
Adolph forderte eine anonymisierte und sanktionsfreie Meldepflicht für solche Vorfälle. „Nicht die Frage, wer etwas getan hat, sondern die Frage, warum und wie etwas passiert ist, hilft uns nachhaltig, die Patientensicherheit zu erhöhen.“
Auch die wirtschaftlichen Folgen von Behandlungsfehlern seien erheblich. Zusätzliche Behandlungen, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit könnten hohe Folgekosten verursachen.