Ein CDU-Parteistratege gibt sich gegenüber dem MDR zuversichtlich, dass man nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einzelne verärgerte AfD-Abgeordnete aus der Fraktion herauslösen könne. Das Ziel: die Alleinregierung der Rechten verhindern. Und was kommt danach?
Abgeordnete sind frei. Auch wenn sie über Listen gewählt wurden, dürfen sie Fraktionen verlassen oder wechseln und so Kräfteverhältnisse in Parlamenten verschieben. Wenn aber eine Partei anfängt, systematisch Mandatsträger einer anderen Fraktion abzuwerben, umkurvt sie bewusst den Wählerwillen. Das ist auch dann nicht in Ordnung, wenn es um die AfD geht.
Wer die AfD regelmäßig in einem Parlament erlebt, sieht: Neben politischen Verschiebungen drohen mit ihr vor allem noch mehr Streit und Blockaden – bis hin zu Chaos und Dilettantismus. Dennoch: Für sie zu stimmen, ist erlaubt. Die CDU muss vor der Wahl ihre Wähler herauslösen, und nicht danach womöglich ihre Abgeordneten. Auch im eigenen Sinne. Denn selbst wenn ein solches Manöver in Sachsen-Anhalt einmal gelingen würde, ließe die Quittung nicht lange auf sich warten.