Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle, und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten. Seine Verurteilung sei als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.
Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri und war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden. Das Urteil hatte international scharfe Kritik hervorgerufen.
Die Straßburger Richter befanden, dass der Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung gemacht habe. Genau diese Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung eines türkischen Gesetzes und die daraus resultierende Verurteilung nicht geachtet worden. Nach Ansicht des EGMR verstößt die Türkei zudem gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe.
Bereits 2019 hatte der Gerichtshof in einem Urteil Menschenrechtsverletzungen festgestellt und die Freilassung Kavalas aus der U-Haft gefordert. Ankara kam dem nicht nach. Kavala hatte das Kulturinstitut Anadolu Kültür gegründet, das mit deutschen Institutionen wie dem Goethe-Institut zusammenarbeitet.