Merz liefert sich TV-Schlagabtausch mit Kinderärztin

von Redaktion

Vor laufenden Kameras wirft eine Medizinerin dem Kanzler angeblich menschenverachtende Gesetze vor

Der Bundeskanzler hatte bei RTL wenig Spaß. © dpa

Berlin – Kanzler Friedrich Merz hat sich in einer TV-Runde einen scharfen verbalen Schlagabtausch mit einer Kinderärztin geliefert. Die Ärztin aus Niedersachsen fragte den Kanzler in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“, warum er seinen Amtseid breche und menschenverachtende und zerstörerische Gesetze wie das Sparpaket bei den Gesundheitsausgaben erlasse. „Das geht jetzt ein bisschen über das normale Maß der Kritik hinaus“, antwortete Merz. „Das ist eine persönliche Herabsetzung, die geht zu weit.“

Die Ärztin hatte gesagt: „Herr Merz, ja, Sie sind 70 Jahre alt. Der macht doch keine Politik mehr für Menschen, die hier in 40 Jahren leben. Es ist Punkt 12.“ Er sei bereit, Kritik hinzunehmen, sagte Merz. „Dass wir Probleme haben und dass wir die lösen müssen, einverstanden. Aber das geht zu weit. Das ist eine persönliche Herabsetzung, die geht zu weit.“ Man könne ja sagen, man sei nicht einverstanden mit dem, was die Bundesregierung tue. „Aber uns, und auch mir persönlich, einen vorsätzlichen Bruch meines Amtseides vorzuwerfen, das ist schon ziemlich harter Tobak.“

Merz wies Vorwürfe zurück, die Gesundheitsreform gehe eher auf Kosten der Versicherten als beispielsweise der Pharmaindustrie. „Das ist ein Gefühl. Aber das entspricht nicht unserem Gesetz“, sagte der Kanzler. Die Bundesregierung habe alle Beteiligten am Gesundheitswesen mitbelastet und „aufgefordert und auch dazu gebracht, Einsparbeiträge zu leisten“. Merz ergänzte: „Also ich finde, Sie machen sich das ein bisschen leicht.“

Harsche Kritik bekam Merz in der Sendung auch von einem Vater zu hören, der monierte, die Politik lasse Familien mit Kindern allein. „Ich finde, Ihre Kritik ist ein bisschen zu hart“, sagte der Kanzler. „Wir tun nach wie vor viel für die Familien.“ Er wisse, dass man mehr tun könnte, aber Spielräume für die öffentlichen Haushalte seien begrenzt. »KOMMENTAR

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