Gegner Putins: Friedrich Merz (li.) und Ukraine-Präsident Wolodymyr Selenskyj. © dpa
Berlin – Wer ist für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne verantwortlich, die am 4. August auf dem Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe ukrainischer Frachtmaschinen entdeckt wurde? Schon bald will die Bundesregierung dazu Angaben machen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte am Sonntagabend im Sommerinterview der ARD zudem eine mit EU und Nato abgestimmte Antwort auf den Angriff an.
Auf Berichte von Medien des Springer-Verlags angesprochen, wonach die Regierung davon ausgeht, dass Russland hinter dem Vorfall steckt, sagte ein Regierungssprecher am Wochenende: „Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen. Relevant ist allein die offizielle Zuordnung, die die Bundesregierung nach eigenem Ermessen und unter Abwägung aller Ermittlungsergebnisse vornimmt.“
„Welt am Sonntag“, „Politico“ und „Bild“ berichteten unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Personen, die namentlich nicht genannt werden, die Regierung bereite ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Moskau vor.
Merz hatte bereits zuvor in einem TV-Interview gesagt, man werde die Urheberschaft „in den nächsten Tagen abschließend feststellen und dann wird es dazu sehr bald auch eine entsprechende Reaktion geben“. Bereits am Dienstag bei der Kabinettsklausur hatte er betont, die Urheber hybrider Angriffe würden „dafür bezahlen“.
Aus Regierungskreisen war zu hören, bei einem so gravierenden Fall sei es mit der Ausweisung von einem oder zwei Diplomaten nicht getan. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat erklärt, man wolle erst den Beweis führen und dann die Konsequenzen überlegt haben und auch gleich zur Anwendung bringen können.
Neben der Ausweisung von Diplomaten wäre auch eine Einbestellung des Botschafters des Landes, aus dem ein versuchter Anschlag gesteuert wurde, zu erwarten.
Viel war in den vergangenen Tagen darüber spekuliert worden, welche Konsequenzen jenseits der Diplomatie sonst noch möglich wären – etwa ob Deutschland womöglich Artikel 4 des Nato-Vertrags in Anspruch nehmen könnte. Dieser sieht Beratungen der Verbündeten vor, wenn sich ein Nato-Staat von außen gefährdet sieht.
Sollte ein staatlicher russischer Akteur als Drahtzieher benannt werden, wäre es zudem denkbar, die sogenannte russische Schattenflotte empfindlich zu stören. Sie besteht aus Tankern und Frachtschiffen, die Russland zum Vermeiden von Sanktionen etwa beim Öltransport einsetzt. Zudem wird sie zunehmend mit Spionage- und Sabotageakten in Verbindung gebracht. Vor allem die Grünen hatten zuletzt mehrfach gefordert, das russische Kulturinstitut in Berlin – auch bekannt als Russisches Haus – zu schließen.
Die mit Sprengstoff präparierte Drohne war am Abend des 4. August im Sicherheitsbereich des Flughafens zwischen ukrainischen Frachtmaschinen entdeckt worden. Die Bundesanwaltschaft sprach von einem „schwerwiegenden Angriff“.