Steuergesetz heute im Kabinett

von Redaktion

„Heimliche Steuererhöhung“: Lars Klingbeil hat weiter Ärger mit der Union wegen der kalten Progression. © Andersen/AFP

Berlin – Die schwarz-rote Bundesregierung will heute die umstrittene Reform der Einkommensteuer auf den Weg bringen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf letzte Details zur Erhöhung der steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge. Damit könne das Paket am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, hieß es aus dem Finanzministerium. Das ist der erste formelle Schritt im Gesetzgebungsprozess, danach befasst sich der Bundestag mit den Plänen. Dort dürfte es noch Debatten geben.

Die Reform soll besonders Familien mit Kindern und Steuerpflichtige mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten. Ab 2028 sollen sich die Entlastungen auf jährlich zehn Milliarden Euro summieren. Sie kommen zustande unter anderem durch einen höheren Grundfreibetrag, ab dem überhaupt erst Einkommensteuer gezahlt werden muss, und einen später greifenden Spitzensteuersatz. Auch der Pauschbetrag für die sogenannten Werbungskosten steigt, ebenso das Kindergeld.

Der maximal zulässige Stundenlohn bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben. Damit können Beschäftigte mehr von ihren Zuschlägen behalten. Außerdem plant man, die Sonn- und Feiertagsarbeit „künftig in derselben Höhe wie bei der Einkommensteuer auch in der Sozialversicherung beitragsfrei zu stellen“. Das heißt: Arbeitnehmer müssen weniger von ihrem Sonntagsverdienst an die Sozialversicherung abführen.

Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer etwas früher greifen, zudem wird eine zweite, etwas höhere Stufe, die sogenannte Superreichensteuer eingeführt.

Kritik hatte es zuletzt gegeben, weil Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) keinen generellen Ausgleich der inflationsbedingten kalten Progression plant. Von einer echten Entlastung könne deshalb nicht gesprochen werden, hieß es. Noch am Montag schrieb Thomas Steffen, Staatssekretär im Hause von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), einen Brief an Rolf Bösinger, seinen Kollegen im Finanzministerium. „Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Ergebnis ist eine inflationsbedingte „heimliche Steuererhöhung“ zitierte der Podcast „Machtwechsel“ aus dem Schreiben.

Als kalte Progression wird der Fall bezeichnet, wenn das Gehalt zwar durch Inflation oder Erhöhung steigt, man dadurch aber in einen höheren Steuersatz rutscht. So bleibt netto manchmal sogar weniger übrig. Laut Gesetzentwurf aus dem SPD-Ministerium soll das nicht für alle ausgeglichen werden. „Es findet ein teilweiser Ausgleich der kalten Progression statt, nämlich für diejenigen mit kleineren und mittleren Einkommen“, heißt es im Finanzministerium. In der Unionsfraktion dürfte das im Gesetzgebungsverfahren für Ärger sorgen.

Ursprünglich wollten Union und SPD die Steuerzahler um „mehrere hundert Euro im Jahr“ entlasten. Das „Handelsblatt“ zitierte den Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Uni Erlangen-Nürnberg mit einer anderen Einschätzung: „Insgesamt bleiben die angedachten Maßnahmen hinter dem zurück, was eigentlich versprochen wurde.“MIK/DPA

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