Sein neuer Job als Gesundheitsminister könnte Carsten Linnemann noch den Puls nach oben treiben. © Soeder/dpa
München – Die Ampel-Regierung ist gerade zerbrochen, die drängendsten Probleme bleiben: Die Kosten für einen Pflegeheimplatz explodieren, die Finanzlage der Pflegeversicherung ist angespannt. Und Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor allem an einer Stelle ein Ungleichgewicht: „Wir haben in der Pflegeversicherung von Anfang an einen Konstruktionsfehler gehabt“, sagt Lauterbach. Seine Gleichung: Privat-Pflegeversicherte, meist Beamte und Menschen mit einem höheren Bildungsabschluss, seien weniger pflegebedürftig, hätten aber mehr Einkommen beizusteuern, als gesetzlich Versicherte. „Daher braucht die Pflege einen Solidarausgleich.“ Kurzgesagt: Privatversicherte sollen für die gesetzlich Versicherten zahlen.
Lauterbach ist als Gesundheitsminister zwar Geschichte, doch knapp zwei Jahre später scheint das Thema für die SPD nicht vom Tisch. Im Sozialministerium von Bärbel Bas wurde jetzt ein Papier mit dem Titel „Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung“ ausgearbeitet, wie die „FAZ“ berichtet. Eine regierungsinterne Diskussionsvorlage. Denn die schwarz-rote Koalition ringt noch immer um eine Pflegereform.
Der Reformprozess ist durch die Ministerrochade ins Stocken geraten. Carsten Linnemann ist erst am Dienstag offiziell als Gesundheitsminister vereidigt worden. Irgendwann im September soll eigentlich ein Gesetzesentwurf im Kabinett landen. Und der CDU-Politiker wird unliebsame Entscheidungen treffen müssen. Denn laut Prognose sind die Mittel der Pflegeversicherung im Oktober aufgebraucht, bis Jahresende fehlen eine halbe Milliarde Euro im Pflege-Pott.
Noch bevor Linnemann überhaupt so richtig die Geschäfte übernommen hatte, kursierte bereits der Vorschlag, dass Gutverdienende höhere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen sollen. Für einen CDU-Minister eine heikle Debatte, die sich mit den neuen Soli-Vorschlägen jetzt weiterdreht. Laut dem Papier aus dem Bas-Ministerium herrsche bei der Pflegeversicherung eine „gravierende Kostenasymmetrie“, weswegen es eine „Beteiligung privater Versicherter an der allgemeinen Versicherungslast der Pflegebedürftigkeit“ brauche. Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es keine.
Die privaten Krankenkassen sehen das so ganz anders. Dieser Ausgleich „käme einer verfassungswidrigen Enteignung der Privatversicherten gleich und ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen“, sagt Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherungen. Die finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung sei „das Ergebnis einer über Jahre verfehlten Pflegepolitik“, kritisiert Reuther. „Nach den vorliegenden Vorstellungen sollen Privatversicherte nun doppelt dafür aufkommen: für ihre eigene Pflegevorsorge und für die politisch verursachten Defizite der gesetzlichen Pflegekassen.“
Auch Stephan Pilsinger (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, hält dies für eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ und spricht von einer „Enteignung durch die Hintertür“. „Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung müssen durch Strukturreformen gelöst werden – nicht durch Eingriffe in die private Vorsorge.“
Sogar die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht gerade begeistert. „Bevor wir uns mit einem Pflegesoli aus Mitteln der privaten Pflegeversicherung verfassungsrechtlich auf dünnes Eis hinauswagen, sollte der Gesetzgeber erst einmal seinen Altverpflichtungen aus der Coronazeit nachkommen und die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen“, fordert Ralf Langejürgen, Vorstand des Landesverbands der Betriebskrankenkassen in Bayern, gegenüber unserer Zeitung. Das seien zehn Milliarden Euro, die der Pflegeversicherung fehlen.