Stephanskirchen – Der Stephanskirchener Gemeinderat hat den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Kragling“ gebilligt. Durch die Änderung soll der Bebauungsplan an den tatsächlich erfolgten Straßenausbau im Bereich Kraglinger Straße/Süd und Mitterfeldstraße/West angepasst werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt noch bis 11. September in der Gemeindeverwaltung während der Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, zur Einsicht öffentlich aus. Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.