Ausnahme

Länger feiern bis 3 Uhr nachts

von Redaktion

Sperrzeitverkürzung einstimmig genehmigt

Nußdorf – Feiern gehört zum Vereinsleben, so auch zum Nußdorfer Dirndl- und Burschenverein. Die nächste große Feier steht mit dem Bier- und Weinfest ab Freitag, 30. September, am Nußdorfer Sportplatz auf dem Programm.

Während das Datum bereits feststeht, sind die Zeiten für das Ende des Festes, noch nicht klar. Denn Partys von jungen Leuten kommen immer erst so richtig zu später Stunde auf Touren, obgleich das Gesetz genau für diesen Zeitpunkt ein jähes Ende vorgesehen hat.

Daher hatte der Nußdorfer Gemeinderat einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeiten für den 29. und 30. September beraten. Beantragt wurde ein Veranstaltungsende für 3 Uhr, ein Ende der musikalischen Unterhaltung um 2 Uhr und ein Ende für den Barausschank um 2.30 Uhr.

Im Vorjahr war nur für eine Veranstaltung ein Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit beantragt und genehmigt. Damals war beschlossen worden, dass grundsätzlich die Sperrzeitregelung des Landratsamts mit 1 Uhr Musikende, 1.30 Uhr Barende und 2.30 Uhr Veranstaltungsende gelten soll.

Für die aktuell anstehende Party beschloss der Nußdorfer Gemeinderat einstimmig, für die Veranstaltungstage 29. und 30. September eine Ausnahmegenehmigung mit Musikende 2 Uhr, Barende 2.30 Uhr und Veranstaltungsende 3 Uhr.stv

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