Bad Endorf – Das Thema Naturbad hält den Marktgemeinderat Bad Endorf nach wie vor in Atem. Gemeinderätin Dr. Maren Weigand setzt sich sehr für den Erhalt beziehungsweise ein Naturbad ein. Sie ist Zweite Vorsitzende des Moorbad Fördervereins Bad Endorf. Die OVB-Heimatzeitung sprach mit ihr.
Der Gemeinderat hat sich auf eine Prioritätenliste geeinigt mit dem Ziel, den Investitionsstau abzuarbeiten. Das Naturbad wird dort als wünschenswert, aber nicht vordringlich geführt. Warum jetzt Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?
Wann immer das Thema Naturbad zur Sprache kam, hieß es, für jede weitere Planung müsse zunächst einmal ein belastbarer Kostenrahmen vorhanden sein. Einen Gemeinderatsbeschluss über die Durchführung einer entsprechenden Grundlagenplanung für den Kurparkstandort gibt es seit fast eineinhalb Jahren. Diese Grundlagenplanung ist aber bislang noch nicht einmal von der Verwaltung in Auftrag gegeben worden. In dieser Spirale hätten wir uns ewig weiterdrehen können, deshalb war für den Verein der Bürgerentscheid das letzte Mittel, um das Naturbadprojekt nicht in der Versenkung verschwinden zu lassen.
Warum wählte der Förderverein für die Bürgerentscheidfrage den Standort am ehemaligen Moorbad, obwohl die bisherigen Diskussionen des Gemeinderates eher auf einen Standort im Kurpark abzielten, und dieser auch vom ISEK als vorteilhaft für die Gemeindeentwicklung eingeschätzt wurde?
Das Problem ist, dass beim Standort Kurpark die Untere Naturschutzbehörde mitzureden hat. Die hat im Vorfeld zumindest Verständnis signalisiert, konkretere Gespräche gibt es aber erst, wenn eine erste Planung vorliegt – da sind wir wieder bei der Spirale. Beim Standort Moorbad gibt es diese Probleme nicht, auch baurechtlich wird es dort keine Schwierigkeiten geben. Unser Ziel war es, im Falle eines positiven Bürgerentscheides dann auch wirklich überall grünes Licht zu haben. Zudem ist es durchaus so, dass viele Bürger nicht nur irgendwo ein Bad, sondern „ihr Moorbad“ am ehemaligen Standort zurückhaben wollen.
Hätte eine Frage mit den zwei alternativen Standorten den Bürgerwillen nicht eindeutiger erfasst?
Das hätten wir gern gemacht, es ist aber rechtlich nicht möglich. Bei einem Bürgerentscheid gibt es nur die Wahl zwischen „Ja“ und „Nein“, aber nicht die zwischen zwei Alternativen. Insofern sind wir froh über den Beschluss, unser Bürgerbegehren durch ein entsprechendes Ratsbegehren zu ergänzen.
Interview:
Johannes Thomae