Interview mit Dr. christine kummer, Transplantationsbeauftragte am Romed-klinikum

Mit der Organspende ein Leben retten

von Redaktion

„In meiner allerersten Zeit als Ärztin arbeitete ich an einem Krankenhaus, in dem transplantierte Kinder und Kinder, die noch auf ein Organ warten, betreut wurden.“ Und seit dieser Zeit ist Dr. Christine Kummer überzeugt: Ein Organ zu spenden und damit ein anderes Leben zu retten, das ist eine gute Sache. Die Medizinerin ist Transplantationsbeauftragte am Romed-Klinikum Rosenheim.

Rosenheim/Landkreis – Jetzt hat Kummer stellvertretend für das gesamte Team als Anerkennung ihrer Arbeit von Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im Rahmen einer Feier in München einen Porzellan-Löwen bekommen. Über das schwierige Thema Organspende sprachen die OVB-Heimatzeitungen mit der Transplantationsbeauftragten.

Behutsam streichelt die Ärztin dem Porzellan-Tier über die volle Mähne – und ebenso behutsam geht sie mit dem Thema „Transplantation“ um. „In Rosenheim wird nicht transplantiert. Das wird nur an speziell ausgestatteten medizinischen Zentren gemacht. Bei uns geht es um die freiwillige Organspende.“ Und tatsächlich sei es ein Trost für viele Angehörige, die meist plötzlich vor der Entscheidung stehen, ob dem soeben Verstorbenen ein Organ entnommen werden darf, dass „dieser Tod noch eine gute Seite hat, nämlich ein anderes Leben zu retten“.

Ihre Aufgaben als Transplantationsbeauftragte sind vielfältig. So kümmert sie sich darum, ob der Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommt und überprüft die medizinischen Daten. Am allerwichtigsten aber sind die Gespräche mit den Angehörigen. „Dabei muss ich herausfinden, welche Haltung der Verstorbene zur Organspende hatte“, sagt sie. Denn nicht immer sei klar, was der Wille des Verstorbenen war und was die Wünsche der Angehörigen sind. „Aber genau um diese Unterscheidung geht es. Nicht die Hinterbliebenen sollen nach ihrem Empfinden entscheiden, sondern mir sagen, wie seine Ansicht dazu war.“ Aber das sei oft nicht einfach.

Natürlich werde kurz nach Eintritt des Todes den Angehörigen angemessen Zeit für eine Entscheidung gelassen. „Da dürfen auch gerne Stunden vergehen“, sagt die Intensivmedizinerin. Besonders sehr enge Angehörige wie Eltern, Kinder oder Ehepartner tun sich dann sehr schwer, wenn vorher das Thema Organspende im Familienkreis nie angesprochen worden ist. „Der Patient liegt doch rosig im Bett und atmet“, werde ihr oft entgegengehalten. Er könne gar nicht tot sein. Doch sie weiß: „Nur die Maschinen halten die Funktionen noch für eine kurze Zeit aufrecht. Dieser Mensch ist definitiv tot.“ Denn sobald der Hirntod eingetreten ist, ist der Prozess nicht mehr umkehrbar. Eine wichtige Funktion nach der anderen wird ausfallen und zum Stillstand kommen. Doch bevor das Gewebe beginnt, sich zu zersetzen, muss die Explantation erfolgen. „Das ist unser enges Zeitfenster.“

Hilfreich: Organspende in Familie diskutieren

Hilfreich sei, wenn das Thema einmal in der Familie angesprochen worden ist. „Dann ist die Entscheidung gefallen. Das nimmt die schwere Bürde von den Hinterbliebenen“, weiß Kummer aus vielen Gesprächen. Komplizierter liege der Fall, wenn zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht darüber diskutiert wurde. Doch eines macht die Ärztin im Interview ganz deutlich: „Überredet wird niemand! Wer mit der Organspende eines Angehörigen nicht klarkommt, der wird auch nicht gedrängt.“ Tatsächlich sei es in der Praxis aber immer wieder so, dass die Angehörigen untereinander unterschiedlicher Ansicht sind. „Dann wird es schwierig.“ Oft brechen uralte Familienkonflikte wieder auf.

Grundsätzlich könne sie mit der Regelung, die in Deutschland gilt, gut leben: „Hier ist die Zustimmung zur Spende nötig.“ Anders sei es im Nachbarland Österreich: Wer nicht ausdrücklich Nein sagt, meint Ja. Insgesamt werde dieses Thema in den europäischen Ländern unterschiedlich gehandhabt.

Die Benelux-Staaten, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn, haben sich in dem Verbund „Eurotransplant“ zusammengeschlossen. Der Sitz dieser Stiftung ist im holländischen Leiden. Sie ist Vermittlungsstelle für Organspenden und erfasst alle auf ein Organ wartenden Patienten. Benötigt und transplantiert werden Herz, Lunge, Leber, Nieren, Pankreas und Dünndarm.

Es gibt auch sogenannte „Old-for-Old“-Programme: Ältere Patienten spenden ein Organ einem ebenfalls älteren Menschen. „Es geht immer darum, was das Organ noch leisten kann. Erkrankungen spielen dabei eine untergeordnete Rolle“, erklärt die Internistin. „Meine Aufgabe ist es, abzuklären, ob es medizinisch vernünftig ist, dieses oder jenes Organ zu transplantieren.“

Erwachsenen-Niere auch für Kinder

Es sei heute auch möglich, einem Kind, das dringend etwa auf eine Niere wartet, eine Erwachsenen-Nieren zu transplantieren. „Da dieses Organ aber zu groß ist, wird nur ein Teil ins Becken verpflanzt. Dort wird es genauso seine Dienste tun.“

Wohin im Falle eines Falles die – von einem extra angereisten Explantations-Team – in Rosenheim entnommenen Organe gehen werden, darüber werde sie von Eurotransplant in Leiden nicht informiert. „Und das ist gut so“, meint die Transplantationsbeauftragte. Schön findet sie, dass „wir aber darüber informiert werden, ob das Organ seine Arbeit aufgenommen hat.“

Explantieren

Am Romed-Klinikum Rosenheim werden keine Transplantationen durchgeführt. Das ist großen medizinischen Zentren wie den Universitätskliniken vorbehalten. Allerdings wird in Rosenheim explantiert, also nach der Zustimmung durch Angehörige oder durch das Vorlegen eines Transplantationsausweises, Organe entnommen. Dafür kommt ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nach Rosenheim und – falls dieser seine Zustimmung gibt – werden ein oder mehrere Organe durch ein extra eingeflogenes Team entnommen. Eurotransplant bestimmt, wohin die Spende geht. Es gibt keine Rückmeldung, wohin die Organe gegangen sind.

Im Jahr 2017 wurden bislang zwei Explantationen durchgeführt, im Jahr 2016 vier, in den Vorjahren zwei bis drei.

Sehr hilfreich ist ein Spenderausweis, der bezeugt, wie der Wille des Verstorbenen war.

Es gibt auch Gewebespenden wie Hornhaut und Herzklappen.

Voraussetzung für jede Transplantation ist der von zwei unabhängigen Fachärzten nach festgelegten Kriterien festgestellte Hirntod – der irreversible (nicht umkehrbare) Ausfall der Organfunktionen.

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