Riedering – Das Thema „Söllhuben Nord“ beschäftigt den Gemeinderat schon seit längerem, in der jüngsten Ratssitzung erneut. Architekt und Gemeinderat Johann Wagenstaller ging auf die Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie den Bebauungsplan ein. Allein für den Flächennutzungsplan lägen 18 Stellungnahmen von Behörden vor, davon die meisten allerdings ohne Einwand.
Die Regierung von Oberbayern merkte an, dass die neuen Parkplätze im Norden des Gemeindegebiets im Wasserschutzgebiet liegen – laut Wagenstaller in der Zone III. Da das Landratsamt hier aber schon im Jahr 2005 Parkplätze genehmigt habe, sei nur eine Kenntnisnahme der Stellungnahme erforderlich. Das Landesamt für Denkmalpflege mahnte an, dass das Gasthaus nicht als Denkmal gekennzeichnet sei. Die Gemeinderäte nahmen alle Stellungnahmen zur Kenntnis und sprachen sich dann für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss aus.
Beim Bebauungsplan regte die Untere Naturschutzbehörde an, auf der Ausgleichsfläche artenreiches Saatgut auszubringen. Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamts Rosenheim störte der Begriff „offenes Bauwerk“ im Bebauungsplan. Ein solches sei aber mit einer Länge von über 50 Metern nicht zulässig. Doch Wagenstaller zufolge ist das Gebäude „nicht so lang“, dennoch werde er den Begriff herausnehmen. Das Amt für Denkmalpflege regte an, dass das Gebäude nur in geringem Umfang angestrahlt werden dürfe und Werbetafeln lediglich im Eingangsbereich stehen dürften. Josef Loferer befand, dass die neuen Parkplätze dennoch Werbung nötig hätten. Wagenstaller und Bürgermeister Josef Häusler erklärten hierzu, dass im Zuge der Dorferneuerung eine neue Beleuchtungssituation und ein neuer Gehweg geschaffen würden, so dass die neuen Parkplätze am Dorfende hoffentlich schnell Anklang fänden.
Die Gemeinderäte nahmen einstimmig die Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmten abschließend ebenfalls einstimmig dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu. elk