Gemeinderat Neubeuern beschliesst Erhöhung der MArktgebÜhren

Fast 20000 Euro Defizit festgestellt

von Redaktion

Die Gebührenerhebung für die Märkte in Neubeuern war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung, nachdem ein Defizit von 19365,77 Euro im Rechnungspunkt „Marktwesen“ festgestellt worden war. Jetzt sollen höhere Standgebühren verlangt werden. Karitative Betreiber zahlen künftig die Hälfte der anfallenden Gebühren.

Neubeuern – Bei der Überprüfung des kommunalen Haushalts wurde festgestellt, dass der Abschnitt „Marktwesen“ im Rechnungsjahr 2016 ein Defizit in Höhe von 19365,77 Euro aufwies. Dieses Defizit lag zum einen an den hohen Werbekosten, zum anderen an den geringen Einnahmen aus den Standgebühren. Deshalb wurde die Verwaltung angewiesen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Märkte in Neubeuern zu überarbeiten.

Für den Christkindlmarkt sollen künftig für zwei Tage pro Standplatz mit bis zu drei Metern Länge 50 Euro und pro Standplatz über drei Meter 75 Euro Standgebühr verlangt werden.

Die Gebühr bei Jahrmärkten soll pro laufenden Meter Verkaufsfront von bisher sechs auf acht erhöht werden.

Beim Trödlermarkt wird, wenn er von der Marktgemeinde ausgerichtet wird, pro Stand eine Gebühr in Höhe von elf Euro erhoben.

Sofern Aufbauarbeiten mit- hilfe des Bauhofs notwendig sind, wird künftig ein Aufschlag auf die Standgebühr in Höhe von 25 Euro für einen Planenstand und 75 Euro für einen Hüttenstand erhoben werden. Bisher war die Unterstützung durch den Bauhof unentgeltlich. Als Gebühren für Starkstrom fallen für zwei Tage 15 und für einen Tag zehn Euro an.

Lebhafte

Diskussionen

Lebhafte Diskussionen entstanden beim Vorschlag von Bürgermeister Hans Nowak, den ehrenamtlich beziehungsweise karitativ tätigen Standbetreibern beim Christkindlmarkt die Gebühren ganz zu erlassen. Es ginge darum, dieser Tätigkeit eine entsprechende Wertschätzung entgegenzubringen, erklärte er seine Beweggründe.

Widerspruch kam vonseiten des CSU-Gemeinderats Konrad Stuffer, der die Meinung vertrat, dass zumindest die Kosten, die der Marktgemeinde entstehen, durch eine Pauschale ausgeglichen werden sollten. „Was nichts kostet, ist nichts wert“, stellte er in den Raum.

Hubert Lingweiler (Grüne) war der Auffassung, dass man doch jederzeit die Standkosten durch Spenden an die Vereine ausgleichen könne. Dem stellte der Bürgermeister entgegen, dass es sich bei den meisten ehrenamtlichen Standbetreibern nicht um Vereine handele, sondern beispielsweise um das Kerbhaus und die Haunersche Kinderklinik.

Auch Wolfgang Scherer (Bürgernähe) stellte klar, dass ein Erlass der Standgebühr die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit unterstreichen würde.

Thomas Schwittek (CSU) erläuterte, dass in der vorherigen Satzung für die ehrenamtlichen Standbetreiber die Standgebühr um die Hälfte erlassen wurde. Der Gedanke war, dass alle einen Betrag leisten sollten.

Allerdings, so Nowak, solle man schon einen Unterschied zwischen gewerblichen auf Gewinn ausgerichteten Standbetreibern und karitativen und ehrenamtlichen machen.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Vorschlag auf den Erlass der Standgebühren für die karitativen und ehrenamtlichen Betreiber mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt und stattdessen die Reduzierung auf die Hälfte des fälligen Betrages beschlossen. eri

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