Riedering – Im Rahmen des Simsseeschutzprojektes trafen sich auf Einladung des Abwasserzweckverbands (AZV) Simssee und des Büro Ecozept rund 60 Landwirte und Behördenvertreter, sowie Bürgermeister der AZV-Gemeinden im Gasthaus Hirzinger in Söllhuben, um sich über die praktische Umsetzung der im Juni 2017 verabschiedeten neuen Düngeverordnung zu informieren. Teilgenommen haben auch Landwirte aus dem Einzugsgebiet des Tinninger See.
Referent des Abends war Dr. Matthias Wendland, Koordinator des Arbeitsbereiches Düngung, Nährstoffflüsse und Gewässerschutz am Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz (IAB).
Nach der Einführung durch die Projektbetreuerin im Simsseeschutzprojekt, Edeltraud Wissinger, mit verschiedenen kritischen Beispielen zur Fruchtfolge, zur Lagerung und Ausbringung organischer Dünger aus dem Simsseeeinzugsgebiet erläuterte Wendland, womit die Landwirte aufgrund der neuen Düngegesetzgebung zu rechnen haben.
Ziel der Regelungen in der neuen Düngeverordnung sei, das Risiko von Gewässer- und Luftverunreinigungen zu reduzieren. Um die Vorgaben einhalten zu können, werde es für viele Betriebe nötig, die Nährstoffeffizienz vor allem der organischen Dünger zu steigern.
Da für die Qualität des Simssees und des Tinninger Sees vor allem der Eintrag von Phosphor entscheidend sei, seien die neuen Regelungen zur Phosphordüngung interessant. So werde ab 2018 der erlaubte Bilanzüberschuss sowohl bei Phosphat als auch bei Stickstoff abgesenkt. Neu sei, dass sich Betriebe, die diese Grenzen bei einer Kontrolle nicht einhalten, verpflichtend einer intensiven Beratung unterziehen und weitere Auflagen erfüllen müssen.
Bisher habe schon die Grenze von 170 Kilogramm Stickstoff/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt für Stickstoff aus tierischen Wirtschaftsdüngern gegolten. Künftig müsse in diesen Wert auch der Stickstoff aller organischen und organisch- mineralischen Düngemittel einbezogen werden. Das betreffe vor allem Biogasanlagen, da der aus pflanzlichen Substraten wie Mais anfallende Stickstoff jetzt mitgerechnet werden müsse. Eine Folge würde sein, dass Gärreste auf mehr Flächen verteilt werden müssen als bisher.
Die Ermittlung der notwendigen Düngemenge müsse vor einer organischen und auch vor einer mineralischen Düngung erfolgen. Sie sei schriftlich aufzuzeichnen und stelle bei Stickstoff eine schlagspezifische Düngungsobergrenze dar. Unabhängig von der Düngebedarfsermittlung müsse die Höhe der Düngung so geplant werden, dass die Vorgaben der Nährstoffbilanz eingehalten werden könnten.
Die Beschränkung der Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel im Herbst sei wichtiger Bestandteil der neuen Düngeverordnung. Auf Ackerland beginne die Sperrfrist nach der Ernte der letzten Hauptfrucht. Sie dauert bis 31. Januar. Für definierte Ausnahmen dürfen stickstoffhaltige Düngemittel bis zum 1. Oktober ausgebracht werden, gab er bekannt.
Für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau beginnen die Sperrfristen am 1. November und dauern ebenfalls bis 31. Januar. Die Sperrfristen für Grünland können wie bisher um vier Wochen verschoben werden.
Ein wesentliches Ziel der neuen Düngeverordnung stelle die Verbesserung der Nährstoffausnutzung der organischen Wirtschaftsdünger dar, erklärte Wendland weiter. Um diese möglichst optimal gestalten zu können, seien laut Anlagenverordnung für die meisten Betriebe sechs Monate für Gülle, Jauche, Gärrückstände, bei bestimmten Betrieben ab 2020 Lagerraum für neun Monate nötig. Für Kompost oder Festmist würde ab 2020 eine Lagerkapazität von zwei Monaten erforderlich.
Rote Gebiete werden zusätzlich festgelegt
Neu sei die Festlegung von roten Gebieten, für die die Bundesländer aufgrund von Länderbefugnissen zu den schon genannten Auflagen drei zusätzliche Maßnahmen festlegen müssen. Deren Umsetzung würde möglicherweise erst 2019 greifen. Als rot würden Gebiete eingestuft, in denen ein langsam fließendes oder stehendes Oberflächengewässer durch eine Eutrophierung durch Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen belastet sei.
Der Geschäftsführer des AZV Simssee, Jürgen Lohse, bedankte sich bei den Landwirten für ihr Interesse am Simsseeschutz. Er betonte, dass die Qualitätsverbesserung des Sees nur zusammen mit den Landwirten möglich sei und gab der Hoffnung Ausdruck, dass mittels der vorgestellten Neuerungen der Düngeverordnung das Ziel künftig besser erreicht werden könne.re