Kiefersfelden/Rosenheim – Im Mai hielten Beamte der deutschen Grenzkontrolle einen aus Rom kommenden Flix-Bus zur Überprüfung an. Dabei wurden die Gepäckstücke den Reisenden zugeordnet. Ein roter Koffer schien dabei niemandem zu gehören. Zum Pech des Angeklagten hatte der Busfahrer jedoch beobachtet, wie ihn der 39-jährige Nigerianer in Rom eingeladen hatte.
Das ließ die Kontrollbeamten hellhörig werden – und prompt fanden sich im Koffer zwei Pakete mit insgesamt knapp drei Kilogramm hochwertigem Marihuana. Weil leugnen sinnlos war, gestand er, dass er den Koffer nach München bringen sollte, wo er von einem ihm unbekannten Empfänger kontaktiert und für den Transport bezahlt werden sollte.
DNA-Spuren
decken Lüge auf
Weiter wollte er mit der Sache nichts zu tun gehabt haben. Er wisse auch nicht, wer die Drogen in den Koffer gepackt habe. Aber auch diese Version stellte sich alsbald als gelogen heraus. Auf der inneren Umhüllung des mehrfach in Plastik gewickelten Marihuana fanden sich Fingerabdrücke und DNA-Spuren des Nigerianers.
Er sei Vollwaise mit fünf Geschwistern in Nigeria, die er versuche zu unterstützen, erklärte der 39-Jährige vor dem Schöffengericht. Aber weil er keine regelmäßige Arbeit finde – er bettelt vor Einkaufszentren, indem er den Kunden beim Beladen helfe – habe er schließlich seine Miete nicht bezahlen können. Deshalb habe er sich von einem Mann zu der Tat anwerben lassen. Geld habe er keines bekommen, denn schließlich sei er bereits in Kiefersfelden festgenommen worden.
Der Ermittler von der Zollbehörde bestätigte, dass er von dem Angeklagten Telefonnummern der Zielperson erhalten habe. Diese seien jedoch nutzlos gewesen, denn Name und Adressen dahinter waren fingiert gewesen. Das sei bei dieser Nigeria-Connection üblich. Richtig sei auch, dass sie häufig sozialschwache Landsleute anwerben, von denen es in Italien derzeit mehr als genug gebe.
Inzwischen präparieren die Dealer die Verpackungen der Drogen, indem sie die Umhüllung mehrfach mit intensiv riechenden Desinfektionsmitteln besprühen, um Drogenhunde in die Irre zu führen.
Notlage ins
Feld geführt
Zwar ist der Angeklagte bislang weder in Italien noch in Deutschland vorbestraft. Trotzdem, so der Staatsanwalt gelte es, diese illegale Drogeneinfuhr nach Möglichkeit zu verhindern. Deshalb ist diese Tat auch mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis zu ahnden. Weil das Marihuana zum Weiterverkauf bestimmt war, komme hier noch der Versuch der Beihilfe zum Handeltreiben hinzu. Deshalb und wegen der enormen Menge beantragte der Staatsanwalt eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, führte für seinen Mandanten ins Feld, dass dieser geständig gewesen sei, aus schierer Notlage gehandelt habe und dass er noch bei der Einreise festgenommen worden sei. Es könne sich also auch um den Versuch einer verbotenen Einfuhr handeln.
Dazu seien diese Drogen nicht in den Handel geraten, hätten also auch keinen Schaden anrichten können. Darüber hinaus sei ihm die Untersuchungshaft sicherlich bereits eine Lehre gewesen. Er beantragte eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel konnte dem Verteidiger dabei nicht folgen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei auch bei einer Festnahme an der Grenze die Tat bereits vollendet, also kein Versuch mehr.
„Große Menge –
große Strafe“
Die anderen Milderungsgründe sah das Gericht wohl, kam aber dennoch zu einer Gefängnisstrafe von Zwei Jahren und acht Monaten. Dabei stellte sich die Frage nach einer Bewährung ohnehin nicht mehr. Richter Merkel fasste es wie folgt zusammen: „Große Menge – große Strafe.“