56-Jähriger vor dem Amtsgericht Traunstein

Fahrverbot und 3500 Euro Strafe

von Redaktion

Weil es pressierte, führte ein 56-jähriger Rohrdorfer im vergangenen Jahr mit seinem Auto samt Anhänger ein riskantes Überholmanöver durch, bei dem er sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Dieses Verhalten brachte ihm vor dem Amtsgericht Traunstein eine Geldstrafe von 3500 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot ein.

Traunstein/Rohrdorf – Ein 56-jähriger Handwerker aus Rohrdorf überholte mit seinem Pkw Daimler-Benz samt Anhänger auf der Bundesstraße B305 zwischen Grassau und Bernau in einer unübersichtlichen S-Kurve. Um einen Crash mit dem entgegenkommenden Verkehr zu vermeiden, scherte er nur knapp vor dem gerade überholten Fahrzeug wieder ein. Zu knapp, denn sein Anhänger streifte den VW Golf und verursachte dabei über 6600 Euro Sachschaden.

Seine riskante Fahrweise trug dem 56-Jährigen vom Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott am Dienstag eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 3500 Euro, wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ein. Das Gericht untersagte dem Angeklagten für die Dauer von zwei Monaten, Kraftfahrzeuge aller Art zu führen.

Der Rohrdorfer war am 11. Februar 2016 gegen 16.35 Uhr auf dem Heimweg. Nach einer leichten Rechtskurve in Höhe des Grassauer Ortsteils Kucheln setzte er trotz Gegenverkehr zum Überholen des VW Golfs an, der mit 50 Stundenkilometer vor ihm fuhr. An dieser Stelle war die Sichtweite nach Überzeugung des Gerichts wegen einer S-Kurve nicht ausreichend. Ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und um schneller heim zu kommen, so das Gericht im Urteil, habe der Angeklagte in fahrlässiger Weise an der gefährlichen Stelle überholt. Damit habe er sich auch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

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