Bau- und Umweltausschuss Bad Feilnbach

Nein zu Fahrverbot für Zweiräder

von Redaktion

„Keine Zweiräder von 22 bis 6 Uhr im Kurort Bad Feilnbach“, forderte eine Petition, unterschrieben von 31 Bürgern, mit der sich der Bau- und Umweltausschuss Bad Feilnbach befasste.

Bad Feilnbach – Im Mai erreichte die Gemeinde eine Petition, in der die nächtliche Zweiradnutzung in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für den Kurort Bad Feilnbach beantragt wurde. Der Grund für diese Forderung sei, das Kraftrad eines Lieferanten wegen des Lärms von der Befahrung auszuschließen.

Dazu wies die Verwaltung die Antragsteller darauf hin, dass eine Petition lediglich bei Parlamenten möglich ist und das Schreiben als Antrag umgedeutet werde – mit der Einschränkung, dass das Verbot nicht den ganzen Ort umfassen soll, sondern lediglich den Bereich der Antragsteller und zwar die Straßen „Am Höhenpark“ und die Schwarzenbergstraße. Da sich die Antragsteller dazu nicht mehr äußerten, wurde auf dieser Grundlage entschieden.

Nach Beurteilung der Verwaltung darf eine Einschränkung des fließenden Verkehrs nur dann angeordnet werden, wenn „aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko unter anderem einer Lärmbeeinträchtigung übersteigt“. Weiter führte die Verwaltung aus, dass bei einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit mit allen zugelassenen Kraftfahrzeugen dem privaten Interesse, lediglich ein Kraftrad aus Lärmschutzgründen von der Befahrung auszuschließen, überwiege.

Zwar würde der Zweck erfüllt, dass der Motorenlärm des Zustellers vermieden werde, allerdings würde das Verbot auch bedeuten, dass jetzige und künftige Anwohner und Besucher die Straßen auch nicht mehr mit einem Kraftrad ab 22 Uhr befahren dürften.

Ohne große Diskussion lehnte der Bau- und Umweltausschuss den Antrag ab und wies die Verwaltung an, die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abschließend galt es noch über die Widmung der Ortsstraße „Gewerbepark Au-Ost“ zu entscheiden. „Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße, die Gemeinde hat das nach dem bayerischen Straßen- und Wegerecht erforderliche Eigentum“, so Bad Feilnbachs Bürgermeister Hans Hofer. Die Straße hat eine Länge von 104 Metern, Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bad Feilnbach. Einstimmig wurde die Straße zur Ortsstraße gewidmet.

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